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  • ab 23.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 BiolV-RdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sowie für die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Landschaften und zur Verbesserung von Ökosystemleitungen im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen in der ELER-Förderperiode 2023-2027 (Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt - BiolV)
Redaktionelle Abkürzung
BiolV-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28100

Dieser RdErl. tritt am 23. 8. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2029 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 23. August 2023 (Nds. MBl. S. 607)

An die
unteren Naturschutzbehörden
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz