Abschnitt 2 RL GRW-TGZ - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- GRW-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
- Amtliche Abkürzung
- RL GRW-TGZ
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77000
Gegenstand der Förderung sind die Errichtung und der Ausbau von TGZ unter Beachtung der Vorgaben insbesondere in Nummer 3.2.2.4 GRW-Koordinierungsrahmen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 22. November 2023 (Nds. MBl. S. 936)