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  • ab 01.07.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.3 REAV

Bibliographie

Titel
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
Redaktionelle Abkürzung
REAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35110

2.3
Beträge, die in den Fällen der Nr. 2.2 von den Amtsgerichten ausgezahlt werden, sind von den Gerichten der anderen Gerichtszweige nicht zu erstatten.