Abschnitt 2.3 REAV
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
- Redaktionelle Abkürzung
- REAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35110
2.3
Beträge, die in den Fällen der Nr. 2.2 von den Amtsgerichten ausgezahlt werden, sind von den Gerichten der anderen Gerichtszweige
nicht zu erstatten.