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  • ab 01.07.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 REAV

Bibliographie

Titel
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
Redaktionelle Abkürzung
REAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35110

4.
Diese AV tritt am 1.7.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 1.8.1977 außer Kraft.