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  • ab 01.07.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.1 REAV

Bibliographie

Titel
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
Redaktionelle Abkürzung
REAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35110

2.1
In Verfahren vor den Gerichten der Fachgerichtsbarkeiten werden Reiseentschädigungen und Vorschusszahlungen im Verwaltungsweg nur dann bewilligt, wenn das Verfahren vor einem niedersächsischen Gericht oder dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen anhängig ist.