Abschnitt 2.1 REAV
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
- Redaktionelle Abkürzung
- REAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 35110
2.1
In Verfahren vor den Gerichten der Fachgerichtsbarkeiten werden Reiseentschädigungen und Vorschusszahlungen im Verwaltungsweg nur dann bewilligt, wenn das Verfahren vor einem niedersächsischen Gericht oder dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen anhängig ist.