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  • ab 01.07.2006 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2.2 REAV

Bibliographie

Titel
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte
Redaktionelle Abkürzung
REAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
35110

2.2
In Eilfällen (Nrn. 1.2, 2. und 3.2 der Anlage) ist

2.2.1
in Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht die Präsidentin oder der Präsident, die Direktorin oder der Direktor oder die Geschäftsstelle des Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragstellerin oder der Antragsteller aufhält,

2.2.2
in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, der Sozial- und der Arbeitsgerichtsbarkeit die Präsidentin oder der Präsident, die Direktorin oder der Direktor oder die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts/des Sozialgerichts/des Arbeitsgerichts und, wenn anders nicht rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann, die Präsidentin oder der Präsident, die Direktorin oder der Direktor oder die Geschäftsstelle des Amtsgerichts zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragstellerin oder der Antragsteller aufhält.