Abschnitt 4 LK-Beurt-RdErl - 4. Gesamturteil
Bibliographie
- Titel
- Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
- Redaktionelle Abkürzung
- LK-Beurt-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Beurteilung ist mit einem Gesamturteil abzuschließen. Für das Gesamturteil sind die Rangstufen nach § 44 Abs. 3 Satz 4 NLVO zu verwenden. Abweichend von Satz 2 ist bei dem Beurteilungsanlass nach Nummer 1 Buchst. a als Gesamturteil die Bewährung oder die Nichtbewährung auszusprechen; sofern der Beurteilungsanlass nach Nummer 1 Buchst. f bereits in der Probezeit eintritt, ist nach Satz 2 zu verfahren.