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  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 LK-Beurt-RdErl - 4. Gesamturteil

Bibliographie

Titel
Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Redaktionelle Abkürzung
LK-Beurt-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Beurteilung ist mit einem Gesamturteil abzuschließen. Für das Gesamturteil sind die Rangstufen nach § 44 Abs. 3 Satz 4 NLVO zu verwenden. Abweichend von Satz 2 ist bei dem Beurteilungsanlass nach Nummer 1 Buchst. a als Gesamturteil die Bewährung oder die Nichtbewährung auszusprechen; sofern der Beurteilungsanlass nach Nummer 1 Buchst. f bereits in der Probezeit eintritt, ist nach Satz 2 zu verfahren.