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  • ab 01.06.2003 (aktuelle Fassung)

Art. 4 AbwHH-S

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Redaktionelle Abkürzung
AbwHH-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Dieser Staatsvertrag ist mit einer Frist von fünf Jahren zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Die Artikel 2 und 3 gelten jedoch für die vor dem Außer-Kraft-Treten des Staatsvertrages rechtswirksam abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen weiter.