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Art. 2 AbwHH-S

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
Redaktionelle Abkürzung
AbwHH-S,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

Für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Artikel 1 gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Für den Vollzug der übertragenen Aufgaben gegenüber Dritten gilt das Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht sowie das abgabenrechtliche Verfahrensrecht des Landes, in dem das betroffene Grundstück oder die betroffene Einrichtung des Dritten liegt.