Art. 2 AbwHH-S
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung
- Redaktionelle Abkürzung
- AbwHH-S,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach Artikel 1 gelten die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Für den Vollzug der übertragenen Aufgaben gegenüber Dritten gilt das Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrecht sowie das abgabenrechtliche Verfahrensrecht des Landes, in dem das betroffene Grundstück oder die betroffene Einrichtung des Dritten liegt.