Art. 5 AufenthMZustStV - Geltungsdauer
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
- Redaktionelle Abkürzung
- AufenthMZustStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Der Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.