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§ 1 NEBG - Stellung und Aufgabe der Erwachsenenbildung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
Amtliche Abkürzung
NEBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450050000000

(1) Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens und umfasst die allgemeine, politische, kulturelle und berufliche Bildung. Ihre Aufgabe ist die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die durch die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Beendigung einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase und in der Regel nach Aufnahme einer Erwerbs- oder Familientätigkeit geprägt sind.

(2) Den Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen. Die Erwachsenenbildung soll allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter, ihrer Bildung, sozialen oder beruflichen Stellung, ihrer politischen oder weltanschaulichen Orientierung und ihrer Nationalität, die Chance bieten, sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen.