§ 9 ArbG-Statistik - Aufbereitung der statistischen Erhebungen
Bibliographie
- Titel
- Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)
- Amtliche Abkürzung
- ArbG-Statistik
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 29420
Das Statistische Landesamt bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsprogrammen auf und stellt die Ergebnisse der obersten Landesbehörde sowie den Gerichten zur Verfügung.