Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.11.1995, Az.: 4 L 817/95
Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Leichtfertige Aufgabe des Arbeitsplatzes; Sperrzeit
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.11.1995
- Aktenzeichen
- 4 L 817/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 14154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1995:1122.4L817.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 15.12.1994 - 4 A 290/93
Rechtsgrundlagen
- § 92a BSHG
- § 119 AFG
Fundstellen
- ZfF 1998, 62
- info also 1998, 151
Amtlicher Leitsatz
Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen dadurch herbeigeführt hat, daß er seinen Arbeitsplatz leichtfertig aufgegeben und die Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt veranlaßt hat, muß die Kosten der Sozialhilfe, die für die Dauer der Sperrzeit gewährt worden ist, ersetzen.