Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.11.1995, Az.: 4 L 817/95

Sozialhilfe; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kostenersatz; Leichtfertige Aufgabe des Arbeitsplatzes; Sperrzeit

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.11.1995
Aktenzeichen
4 L 817/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 14154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1995:1122.4L817.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 15.12.1994 - 4 A 290/93

Fundstellen

  • ZfF 1998, 62
  • info also 1998, 151

Amtlicher Leitsatz

Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt an sich selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen dadurch herbeigeführt hat, daß er seinen Arbeitsplatz leichtfertig aufgegeben und die Verhängung einer Sperrzeit durch das Arbeitsamt veranlaßt hat, muß die Kosten der Sozialhilfe, die für die Dauer der Sperrzeit gewährt worden ist, ersetzen.