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  • ab 27.06.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 TierSSchwAPURdErl - Allgemeine Informationen

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen
Redaktionelle Abkürzung
TierSSchwAPURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die Europäische Kommission hat Deutschland im November 2017 mitgeteilt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. 12. 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. EU 2009 Nr. L 47 S. 5; 2016 Nr. L 39 S. 63), geändert durch Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 3. 2017 (ABl. EU Nr. L 95 S. 1), als nicht ausreichend erachtet werden und einen Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen angefordert. Im Februar 2018 wurde Deutschland von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission überprüft, um die Eignung und Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Schwanzkupierens zu bewerten. Das Audit ergab, dass die bisherigen Strategien der Bundes- und Länderbehörden sowie der Wirtschaftsbeteiligten nicht zu einer verbesserten Umsetzung der europäischen Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens geführt haben und in Deutschland routinemäßig Schwänze kupiert werden.

Der in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Wirtschaftsbeteiligten erarbeitete Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Reduzierung des Schwanzkupierens bei Schweinen (im Folgenden: Aktionsplan) (Anlage 1) wurde in der Agrarministerkonferenz am 28. 9. 2018 beschlossen und am 17. 10. 2018 an die Europäische Kommission übermittelt. Ziel des Aktionsplans ist auch, Rechtssicherheit für die Schweine haltenden Betriebe und die für die Überwachung zuständigen Behörden zu gewährleisten. Der Aktionsplan sieht eine sofortige Umsetzung durch die Schweine haltenden Betriebe auf allen Produktionsstufen vor. Dafür haben Tierhalterinnen und Tierhalter, die die Schwänze ihrer Schweine kupieren und/oder die kupierte Tiere einstallen, ab dem 1. 7. 2019 eine Tierhalter-Erklärung (Anlage 2) mit den dafür zusätzlich erforderlichen Dokumentationen zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens vorzuhalten. Eine Handreichung (FAQ) zur Umsetzung des Aktionsplans und zur Hilfestellung bei den durch die Landwirtinnen und Landwirte zu ergreifenden Maßnahmen wird derzeit zwischen den Bundesländern abgestimmt und anschließend auf der Internetseite des LAVES unter https://www.laves.niedersachsen.de/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/nationaler-aktionsplan-zur-verbesserungder-kontrollen-zur-verringerung-der-notwendigkeit-desschwanzkupierens-bei-schweinen--174707.html und auf dem Portal "Ringelschwanzinfo" unter http://www.ringelschwanz.info/ zur Verfügung gestellt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 26. Juni 2019 (Nds. MBl. S. 955)