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  • ...Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO) Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 1 NIntVerstVO - Regelungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 Diese Verordnung regelt...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 2 NIntVerstVO - Versteigerungsplattform Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 Ab dem 1. Mai 2013 ist für allgemein zugängliche Versteigerungen im Internet...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 3 NIntVerstVO - Zulassung und Ausschluss Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) 1 Zur Teilnahme an der Versteigerung im Internet sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften zugelassen. 2 Zugelassen sind...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 4 NIntVerstVO - Beginn, Ende und Abbruch von Versteigerungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung -Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) 1 Die Versteigerung im Internet beginnt und endet zu den von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher bestimmten Zeitpunkten. 2 Beginn und Ende der Versteigerung werden mit der...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 5 NIntVerstVO - Versteigerungsbedingungen Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 (1) 1 Die Sache ist im Ausgebot zu beschreiben. 2 In der Beschreibung ist zu erklären, ob und inwieweit die Sache auf Mängel untersucht worden ist. 3 Festgestellte Mängel, insbesondere...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 6 NIntVerstVO - Datenschutz Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 1 Das Ausgebot soll Angaben, die Rückschlüsse auf die Person der Vollstreckungsschuldnerin oder des Vollstreckungsschuldners zulassen, nicht enthalten. 2 Es ist zu gewährleisten, dass die...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 7 NIntVerstVO - Verfahren Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 1 Das Kaufgeld und anfallende Versandkosten sind spätestens 10 Tage nach Absendung der E-Mail nach § 5 Abs. 5 Satz 3 zu zahlen. 2 Die zugeschlagene Sache darf nicht vor Zahlung des Kaufgeldes und...

    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210


  • ...§ 8 NIntVerstVO - Inkrafttreten Bibliographie Titel Niedersächsische Verordnung über die Internetversteigerung von gepfändeten Sachen sowie von Fundsachen und unanbringbaren Sachen im Bereich der Justizbehörden (Niedersächsische Internetversteigerungsverordnung - NIntVerstVO)Amtliche Abkürzung NIntVerstVO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 32210 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft...

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    Rechtsstand: 01.05.2013 | VORIS Nummer: 32210