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338 Suchergebnisse

  • ...§ 22a NBG - Laufbahnwechsel (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Ein Wechsel der Laufbahn ist zulässig, wenn die bisherige Laufbahn der anderen Laufbahn gleichwertig ist (Absatz 2) oder wenn eine gleich zu bewertende Befähigung für die andere Laufbahn erworben worden ist (Absatz 3)....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 23 NBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den einfachen Dienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 Für die Laufbahnen des einfachen Dienstes sind mindestens zu fordern...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 24 NBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den mittleren Dienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Für die Laufbahnen des mittleren Dienstes sind zu fordern...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 26 NBG - Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den höheren Dienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Für die Laufbahnen des höheren Dienstes sind zu fordern...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 27 NBG - Vorbildung und Befähigung, die im Bereich eines anderen Dienstherrn erworben sind (1) BibliographieTitel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 27a NBG - Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 Die Laufbahnvorschriften können bestimmen, inwieweit für die Ausbildung des Beamten förderliche Zeiten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 32 NBG - Versetzung (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBGNormtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Der Beamte kann auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in ein anderes Amt einer Laufbahn, für die er die Befähigung besitzt, versetzt werden. 2 Eine Versetzung bedarf nicht seiner Zustimmung, wenn das neue Amt derselben,...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 33 NBG - Dienstherrnwechsel über den Landesbereich hinaus (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Der Beamte kann nach Maßgabe der §§ 31 und 32 auch über den Bereich des Landes hinaus zu einem anderen Dienstherrn im Geltungsbereich des Beamtenrechtsrahmengesetzes abgeordnet oder versetzt werden....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 34 NBG - Zuständigkeit bei Dienstherrnwechsel (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 1 Die Abordnung oder Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt; das Einverständnis ist schriftlich zu erklären. 2 In der Verfügung ist zum Ausdruck zu...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 37a NBG - Entlassung anstelle des Eintritts in den Ruhestand (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 Bei einem nach dem 31. Dezember 1976 begründeten Beamtenverhältnis tritt an die Stelle des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand die Entlassung, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 des...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 40 NBG - Jederzeitige Entlassung von Beamten auf Widerruf (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Der Beamte auf Widerruf kann jederzeit entlassen werden....

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 42 NBG - Wirkungen der Entlassung (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 1 Nach der Entlassung hat der frühere Beamte keinen Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2 Er darf die Amts- oder Dienstbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt oder...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000