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247 Suchergebnisse

  • ...§ 41 NJAVollzG - Durchsuchung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Die Arrestantin oder der Arrestant, ihre oder seine Sachen und ihr oder sein Arrestraum dürfen durchsucht werden. 2 Die Durchsuchung von Arrestantinnen darf nur von Frauen, die Durchsuchung von...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 42 NJAVollzG - Einschluss Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Die Arrestantin oder der Arrestant wird während der Ruhezeit in ihrem oder seinem Arrestraum oder einem anderen für den Aufenthalt während der Ruhezeit bestimmten Raum der Anstalt eingeschlossen. 2...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 44 NJAVollzG - Vollzug besonderer Sicherungsmaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Während der Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum oder einer sonstigen Absonderung ruhen die Befugnisse der Arrestantin oder des Arrestanten aus den §§ 17 , 19 , 33 , 35 und 40 Abs. 1 . 2 Soweit...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 47 NJAVollzG - Begriffsbestimmungen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt und ihre Hilfsmittel...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 48 NJAVollzG - Voraussetzungen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Justizvollzugsbedienstete dürfen zur Durchsetzung von rechtmäßigen Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen unmittelbaren Zwang anwenden, wenn der damit verfolgte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 49 NJAVollzG - Handeln auf Anordnung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Wird unmittelbarer Zwang von Vorgesetzten oder einer sonst befugten Person angeordnet, so sind Justizvollzugsbedienstete verpflichtet, ihn anzuwenden, es sei denn, die Anordnung verletzt die Menschenwürde...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 50 NJAVollzG - Androhung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Unmittelbarer Zwang ist vorher anzudrohen. 2 Die Androhung darf nur dann unterbleiben, wenn die Umstände sie nicht zulassen oder unmittelbarer Zwang sofort angewendet werden muss, um eine rechtswidrige Tat,...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 51 NJAVollzG - Voraussetzungen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Verstößt eine Arrestantin oder ein Arrestant schuldhaft gegen Pflichten, die ihr oder ihm durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes auferlegt sind, so können gegen sie oder ihn...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 52 NJAVollzG - Arten der Disziplinarmaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Die zulässigen Disziplinarmaßnahmen sind...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 53 NJAVollzG - Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen, Aussetzung zur Bewährung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Disziplinarmaßnahmen werden in der Regel sofort vollstreckt...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 54 NJAVollzG - Disziplinarbefugnis Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Disziplinarmaßnahmen ordnet die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter an...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 55 NJAVollzG - Verfahren Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Der Sachverhalt ist zu klären. 2 Die Arrestantin oder der Arrestant wird angehört. 3 Vor der Anhörung wird ihr oder ihm eröffnet, welche Verfehlung ihr oder ihm zur Last gelegt wird. 4 Gleichzeitig ist...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210