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247 Suchergebnisse

  • ...§ 4 NJAVollzG - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Von mehreren geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu treffen, die die Arrestantin oder den Arrestanten voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 2 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 5 NJAVollzG - Ermessen und Beurteilungsspielräume Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Bei der Ausübung von Ermessen und dem Ausfüllen von Beurteilungsspielräumen sind namentlich das Vollzugsziel, die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze sowie die Besonderheiten der Arrestformen (Dauer-, Kurz- und...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 6 NJAVollzG - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Der Jugendarrest ist erzieherisch auszugestalten und dabei auf Förderung und Unterstützung der Arrestantinnen und Arrestanten, insbesondere für die Zeit nach der Entlassung, auszurichten. 2 Er soll den...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 7 NJAVollzG - Zusammenarbeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Im Vollzug des Jugendarrestes arbeiten die Vollzugsbehörden insbesondere mit den Behörden und Stellen der Bewährungshilfe, Schulen und Schulbehörden, Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe,...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 8 NJAVollzG - Mitwirkung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Die Bereitschaft der Arrestantin oder des Arrestanten, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken, ist zu wecken und zu fördern...

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    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 9 NJAVollzG - Fördermaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Zur Erreichung des Vollzugszieles sind Fördermaßnahmen durchzuführen, die sich insbesondere auf die Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht und den Ursachen und Folgen der Straftat, auf die Verbesserung...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 10 NJAVollzG - Unterstützungsmaßnahmen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 1 Die Arrestantin oder der Arrestant wird darin unterstützt, ihre oder seine persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu ordnen und zu regeln;...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 11 NJAVollzG - Verstoß gegen Weisungen, Auflagen oder Anordnungen Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Ist Jugendarrest wegen des Nichtbefolgens von Weisungen oder der Nichterfüllung von Auflagen ( § 11 Abs. 3 , § 15 Abs. 3 Satz 2 , § 23 Abs. 1 Satz 4 und § 88 Abs. 6 Satz 1 des Jugendgerichtsgesetzes - JGG -...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 12 NJAVollzG - Vorbereitung auf die Bewährungszeit Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 Wird Jugendarrest neben Jugendstrafe verhängt ( § 16a JGG ), so dient der Vollzug des Jugendarrestes auch dazu, die Arrestantinnen und Arrestanten auf die Bewährungszeit vorzubereiten....

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 13 NJAVollzG - Aufnahme in die Anstalt Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Bei der Aufnahme in die Anstalt wird mit der Arrestantin oder dem Arrestanten unverzüglich ein Zugangsgespräch geführt. 2 Dabei wird sie oder er über ihre oder seine Rechte und Pflichten und grundlegende...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 14 NJAVollzG - Förderplanung Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) 1 Nach der Aufnahme wird unverzüglich ein Förderplan aufgestellt. 2 Hierzu werden Daten insbesondere zur Persönlichkeit und zu den Lebensverhältnissen der Arrestantin oder des Arrestanten sowie zu den...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210


  • ...§ 15 NJAVollzG - Aufenthalte außerhalb der Anstalt Bibliographie Titel Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen (Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz - NJAVollzG)Amtliche Abkürzung NJAVollzG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 34210 (1) Zur Erreichung des Vollzugszieles kann der Arrestantin oder dem Arrestanten gestattet werden, die Anstalt für eine bestimmte Zeit eines Tages ohne Begleitung (Ausgang), mit einer von der Vollzugsbehörde...

    Rechtsstand: 01.04.2016 | VORIS Nummer: 34210