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  • ...§ 17 WO-EwZ - Wahlhandlung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der Wahlvorstand trifft Vorkehrungen, dass die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel im Wahlraum unbeobachtet kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen können...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 5 WO-EwZ - Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte kann beim Wahlvorstand schriftlich innerhalb einer Woche seit Auslegung Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 18 WO-EwZ - Briefwahl Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Den Wahlberechtigten, die angeben, im Zeitpunkt der Wahl an der persönlichen Stimmabgabe verhindert zu sein, hat ein Mitglied des Wahlvorstands auf Verlangen...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 13 WO-EwZ - Bezeichnung der Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Nach Ablauf der in § 8 Abs. 3 , § 11 Abs. 3 bis 5 und § 12 Abs. 1 Satz 2 genannten Fristen versieht der Wahlvorstand, jeweils getrennt für die Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 20 WO-EwZ - Stimmabgabe in besonderen Fällen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Für die Beschäftigten von Nebenstellen oder Teilen einer Einrichtung, die nicht nach § 6 Abs. 3 NPersVG zu selbstständigen Dienststellen erklärt worden sind, kann der Wahlvorstand die...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 26 WO-EwZ - Aufbewahrung der Wahlunterlagen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Wahlunterlagen werden von der Einrichtung aufbewahrt; sie sind nach der nächsten Wahl der Vertretung der Beschäftigten zu vernichten...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 14 WO-EwZ - Bekanntgabe der Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Unverzüglich nach Ablauf der in § 8 Abs. 3 , § 11 Abs. 5 sowie § 12 Abs. 1 Satz 2 genannten Fristen, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe, gibt der Wahlvorstand die als gültig...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 34 WO-EwZ - Bekanntmachungen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Bekanntmachungen der Wahlvorschläge ( § 14 ) und der Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ( § 12 ) sind in derselben Weise wie das Wahlausschreiben von den örtlichen...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 27 WO-EwZ - Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) ist zu wählen, wenn für die Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen oder Vertreter oder für die Wahl der sonstigen Vertreterinnen...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 38 WO-EwZ - Bekanntmachung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Einrichtung gibt die Namen der nach den §§ 36 und 37 bestätigten Vertreterinnen oder Vertreter sowie der Ersatzmitglieder bekannt. § 24 gilt entsprechend....

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 33 WO-EwZ - Wahlausschreiben Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der örtliche Wahlvorstand ergänzt das Wahlausschreiben des Wahlvorstands der Einrichtung durch folgende Angaben:...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 35 WO-EwZ - Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamtBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000