Suche

52 Suchergebnisse

  • ...§ 20 NHafenO - Umschlagverbote, Anordnungen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)Amtliche Abkürzung NHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Die Hafenbehörde kann das Einbringen von gefährlichen Gütern in den Hafen und den Umschlag gefährlicher Güter untersagen oder für einen solchen Umschlag Anordnungen treffen, soweit dies zur...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 19 NHafenO - Meldung gefährlicher Güter Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO) Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) 1 Das Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen zum Zweck des Umschlags, der Bereitstellung oder des Lagerns ist der Hafenbehörde mindestens 24 Stunden vorher zu melden; § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 2 In der...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 6 NHafenO - Grundregeln Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 (1) Wer sich in einem Hafen aufhält, hat sich so zu verhalten, dass ein sicherer Hafenbetrieb und Hafenverkehr gewährleistet ist und dass niemand geschädigt oder gefährdet wird...

    .......

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000


  • ...§ 2 NHafenO - Begriffsbestimmungen Bibliographie Titel Niedersächsische Hafenordnung (NHafenO)  Amtliche AbkürzungNHafenO Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 96000 Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:...

    Rechtsstand: 02.02.2007 | VORIS Nummer: 96000