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  • ...§ 7 WO-RiV - Inhalt der Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie Mitglieder des Richterrats zu wählen sind...

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    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 8 WO-RiV - Sonstige Anforderungen an Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen...

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    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 9 WO-RiV - Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge BibliographieTitel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV) Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 10 WO-RiV - Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) 1 Ist nach Ablauf der in § 6 und § 9 Abs. 4 genannten Fristen ein gültiger Wahlvorschlag nicht eingegangen, so macht der Wahlvorstand dieses unverzüglich durch Aushang an denselben Stellen, an denen...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 11 WO-RiV - Bekanntmachung der Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 1 Unverzüglich nach Ablauf der in § 6 und § 10 Abs. 1 genannten Fristen, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Stimmabgabe, macht der Wahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge durch Aushang bis zum...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 12 WO-RiV - Sitzungsniederschriften Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 1 Der Wahlvorstand fertigt über jede Sitzung, in der über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ( § 4 ), über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen ( § 9 ) und über die Einräumung einer Nachfrist ( § 10 )...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 13 WO-RiV - Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmzettel Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist...

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    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 14 WO-RiV - Durchführung der Wahl Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Während der Wahlzeit hat jede Richterin und jeder Richter Zugang zum Wahlraum...

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    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 15 WO-RiV - Briefwahl Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV) Amtliche AbkürzungWO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) 1 Die wahlberechtigten Richterinnen und Richter, die...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 16 WO-RiV - Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Unmittelbar vor Ablauf der Wahlzeit entnimmt der Wahlvorstand die Wahlumschläge den bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschlägen und legt sie nach Vermerk der Teilnahme an der Wahl im...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 17 WO-RiV - Feststellung des Wahlergebnisses Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV)Amtliche Abkürzung WO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) Unverzüglich, spätestens am dritten Kalendertag nach Ende der Wahlzeit, stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest...

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    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200


  • ...§ 18 WO-RiV - Wahlniederschrift Bibliographie Titel Wahlordnung für die Richtervertretungen (WO-RiV) Amtliche AbkürzungWO-RiV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 31200 (1) 1 Über die Feststellung des Wahlergebnisses fertigt der Wahlvorstand eine Niederschrift, die von allen anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterzeichnen ist. 2 Die Niederschrift muss enthalten...

    Rechtsstand: 15.09.2011 | VORIS Nummer: 31200