Suche

19 Suchergebnisse

  • ...Art. 1 AufenthMZustStV - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 Die nachfolgenden Regelungen gelten für Amtshandlungen im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen, die von Bediensteten der Vertragspartner, die keine Polizeivollzugsbeamtinnen oder...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 2 AufenthMZustStV - Wahrnehmung von Amtshandlungen von den mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernBibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 3 AufenthMZustStV - Haftung Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 Das jeweilige Land haftet gegenüber den anderen Vertragspartnern für durch seine in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bediensteten verursachten Schäden nur, soweit sie diese vorsätzlich oder grob...

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 4 AufenthMZustStV - Kosten Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 5 AufenthMZustStV - Geltungsdauer Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 Der Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 6 AufenthMZustStV - Kündigung Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) Der Staatsvertrag kann von jedem Vertragspartner gekündigt werden...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100


  • ...Art. 7 AufenthMZustStV - Inkrafttreten, Ratifikation, Beitritt Bibliographie Titel Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den LändernRedaktionelle Abkürzung AufenthMZustStV,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 27100 (1) Der Staatsvertrag tritt am 1. September 2019 in Kraft...

    .......

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 27100