VV-APVO-AD-VerwD,NI - Verwaltungsvorschrift-APVO-AD-VerwD

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-AD-VerwD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

RdErl. d. MI v. 4.7.2019 - Z2.31-03120/1.1 -

Vom 4. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1032)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 30. April 2021 (Nds. MBl. S. 917)

- VORIS 20411 -

Abschnitt 1 VV-APVO-AD-VerwD

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-AD-VerwD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Gemäß § 10 Abs. 4 und § 12 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 10 Abs. 4 APVO-AD-VerwD werden die Lehr- und Stoffverteilungspläne für die Ausbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste bekannt gemacht, und zwar

  1. a)

    für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 als Anlage 1 und

  2. b)

    für die Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 als Anlage 2.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 4. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1032)

Abschnitt 1a VV-APVO-AD-VerwD,NI

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-AD-VerwD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb kann das Studieninstitut im Rahmen der Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter, die sich in der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste für den allgemeinen Verwaltungsdienst befinden und deren Vorbereitungsdienst in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 endet, von den Vorschriften der Anlage 1 Abschnitt A Nr. 1 Satz 2 abweichen.

Zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb kann das Studieninstitut im Rahmen der Ausbildung der Beamtinnen und Beamten, die sich in der Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste für den allgemeinen Verwaltungsdienst befinden und deren Aufstiegslehrgänge in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 enden, von den Vorschriften der Anlage 2 Abschnitt A Nr. 1 Satz 2 abweichen.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 4. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1032)

Abschnitt 2 VV-APVO-AD-VerwD

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-AD-VerwD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Für die Beurteilung der Leistungen in der berufspraktischen Ausbildung nach § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 i. V. m. § 11 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 APVO-AD-VerwD sind die Hinweise in Anlage 3 zu beachten.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 4. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1032)

Abschnitt 3 VV-APVO-AD-VerwD

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste (VV-APVO-AD-VerwD)
Amtliche Abkürzung
VV-APVO-AD-VerwD,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 4. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1032)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
die Region Hannover, Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
das Studieninstitut des Landes Niedersachsen
das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.