VersRNRG,NI - Versammlungsrecht-Neuregelungsgesetz

Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
VersRNRG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465, 532)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)1
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung2
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr3
Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten4
Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes5
Inkrafttreten, Ersetzung von Bundesrecht, Außerkrafttreten, Übergangsregelung6

Art. 2 VersRNRG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
VersRNRG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 10 wird vor dem Wort "Wahrung" der Unterpunkt "Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes)," eingefügt.

  2. 2.

    § 14 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:

    1. "4.
  3. 3.

    In § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.

  4. 4.

    In § 32 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.

  5. 5.

    In § 32 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe "§§ 12a und 19a des" durch die Angabe "§§ 12 und 17 des Niedersächsischen" ersetzt.

Art. 3 VersRNRG - Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr

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Titel
Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
VersRNRG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Die Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr vom 18. Oktober 1994 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch § 21 Abs. 5 der Verordnung vom 3. August 2009 (Nds. GVBl. S. 316), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 Nr. 1 wird gestrichen.

  2. 2.

    § 5 Abs. 1a wird gestrichen.

  3. 3.

    In § 5 Abs. 2 werden die Worte "die versammlungsrechtlichen Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und" gestrichen.

Art. 4 VersRNRG - Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

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Titel
Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
VersRNRG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

In § 7 Abs. 1 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 4. Mai 2010 (Nds. GVBl. S. 210), wird nach Nummer 1 die folgende Nummer 1a eingefügt:

  1. "1a.

    die Präsidentin oder der Präsident des Landtages bei Zuwiderhandlungen nach § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Verstöße gegen Anordnungen des Landtages oder seiner Präsidentin oder seines Präsidenten,".