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  • ab 01.02.2011 (aktuelle Fassung)

Art. 2 VersRNRG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
VersRNRG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 10 wird vor dem Wort "Wahrung" der Unterpunkt "Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes)," eingefügt.

  2. 2.

    § 14 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:

    1. "4.
  3. 3.

    In § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.

  4. 4.

    In § 32 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.

  5. 5.

    In § 32 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe "§§ 12a und 19a des" durch die Angabe "§§ 12 und 17 des Niedersächsischen" ersetzt.