Art. 2 VersRNRG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- VersRNRG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 10 wird vor dem Wort "Wahrung" der Unterpunkt "Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes)," eingefügt.
- 2.
§ 14 Abs. 1 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
- "4.
eine Straftat nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 1 Nrn. 4 bis 6 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes".
- 3.
In § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.
- 4.
In § 32 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "dem" das Wort "Niedersächsischen" eingefügt.
- 5.
In § 32 Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe "§§ 12a und 19a des" durch die Angabe "§§ 12 und 17 des Niedersächsischen" ersetzt.