HJ 2023-JARdErl,NI - Haushaltsjahr 2023 Jahresabschluss-Runderlass

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2023-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

RdErl. d. MF v. 9. 10. 2023 - 43 22-04224 (2023) -

Vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)

- VORIS 64100 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 23. 9. 2020 (Nds. MBl. S. 944)
    - VORIS 64100 -

  2. b)

    RdErl. v. 4. 11. 2022 (Nds. MBl. S. 1467)
    - VORIS 64100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Abschlusstermin1
Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 20232
Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge3
Abrechnung der Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen4
HVS-Zahlstellen5
Berichtigung von Titelverwechselungen nach Abschluss der Bücher des abgelaufenen Haushaltsjahres6
Öffnung der Bücher und Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 20247
Ausnahme für das Zentrale Mahngericht8
Schlussbestimmungen9

Abschnitt 1 HJ 2023-JARdErl - Abschlusstermin

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2023-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Gemäß § 76 Abs. 1 LHO wird für das Haushaltsvollzugssystem des Landes (HVS) der Zeitpunkt des Abschlusses der Bücher des Haushaltsjahres 2023 auf den 4. 1. 2024 festgelegt. Nummer 6 bleibt unberührt.

Der Abschlusstermin für die Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen wird unter Berücksichtigung der Nummer 4 vom LStN festgesetzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)

Abschnitt 2 HJ 2023-JARdErl - Erteilung von Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2023

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Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

2.1
Elektronische Kassenanordnungen

Alle Kassenanordnungen (Auszahlungs- und Annahmeanordnungen einschließlich der Anordnungen für wiederkehrende Zahlungen - Daueranordnungen -, Änderungsanordnungen, Umbuchungsanordnungen und Verrechnungen) sind auf elektronischem Wege bis spätestens 21. 12. 2023, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen (siehe auch Nummer 3.2 Satz 2).Bei Auszahlungsanordnungen (z. B. für Auszahlungen im Lastschrifteinzug) die mit vorläufigen Anordnungsbeträgen (z. B. 0,00 EUR) erfasst sind, müssen bis zum 21. 12. 2023, 12.00 Uhr, die endgültigen Anordnungsbeträge erfasst werden (Sollzugang durch Änderungsanordnung). Sofern ein Sollzugang nicht rechtzeitig vorgenommen wird, kann es zu einer unzulässigen Haushaltsmittelüberschreitung kommen. Darüber hinaus entsteht eine Überzahlung, die im Haushaltsjahr 2024 durch Sollzugang mit entsprechender Haushaltsmittelbelastung oder durch Rückzahlung der Überzahlung ausgeglichen werden muss.

2.2
Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung

Sammelanordnungen aus Vorverfahren mit externer Zahlbarmachung sind auf elektronischem Wege bis spätestens 21. 12. 2023, 12.00 Uhr, durch Freigabe zu erteilen.

2.3
Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und Vorverfahren mit Freigabe im HWS

Kassenanordnungsdateien der HVS-Dienststellen aus Vorverfahren mit interner Zahlbarmachung und aus Vorverfahren mit Freigabe im HWS müssen an das HVS per Datenübertragung spätestens am 21. 12. 2023, 12.00 Uhr, übermittelt und freigegeben sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)

Abschnitt 3 HJ 2023-JARdErl - Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge

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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

3.1 Nicht freigegebene Stapel und Belege

Nicht freigegebene Stapel und Belege sollen von den HVS-Dienststellen umgehend - spätestens bis zum 21. 12. 2023, 12.00 Uhr - im HVS ermittelt, korrigiert und freigegeben oder gelöscht werden.

3.2 Schwebende Stapel und Belege

Schwebende Stapel und Belege, die nicht rechtzeitig freigegeben worden sind, werden vom Kompetenzcenter HWS (KcHWS) vom 21. 12. 2023 ab 12.00 Uhr bis 29. 12. 2023 gelöscht mit der Folge, dass die Anordnungen im Haushaltsjahr 2024 ggfs. erneut zu erteilen sind. Freigegebene aber nicht journalisierte Stapel, werden vom KcHWS journalisiert oder bei auftretenden Fehlern gelöscht.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)

Abschnitt 4 HJ 2023-JARdErl - Abrechnung der Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen

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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
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Niedersachsen
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64100

Die Abschlussnachweisung für den Monat Dezember 2023 ist der LHK vom LStN bis zum 5. 1. 2024 elektronisch bereitzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)