Abschnitt 1 HJ 2023-JARdErl - Abschlusstermin
Bibliographie
- Titel
- Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
- Redaktionelle Abkürzung
- HJ 2023-JARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Gemäß § 76 Abs. 1 LHO wird für das Haushaltsvollzugssystem des Landes (HVS) der Zeitpunkt des Abschlusses der Bücher des Haushaltsjahres 2023 auf den 4. 1. 2024 festgelegt. Nummer 6 bleibt unberührt.
Der Abschlusstermin für die Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen wird unter Berücksichtigung der Nummer 4 vom LStN festgesetzt.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)