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  • ab 09.10.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HJ 2023-JARdErl - Abschlusstermin

Bibliographie

Titel
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
Redaktionelle Abkürzung
HJ 2023-JARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Gemäß § 76 Abs. 1 LHO wird für das Haushaltsvollzugssystem des Landes (HVS) der Zeitpunkt des Abschlusses der Bücher des Haushaltsjahres 2023 auf den 4. 1. 2024 festgelegt. Nummer 6 bleibt unberührt.

Der Abschlusstermin für die Bücher der Einheitlichen Erhebungsstellen wird unter Berücksichtigung der Nummer 4 vom LStN festgesetzt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)