Abschnitt 3 HJ 2023-JARdErl - Schwebende Kassenanordnungen und schwebende interne Aufträge
Bibliographie
- Titel
- Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 - Landeshaushalt -
- Redaktionelle Abkürzung
- HJ 2023-JARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
3.1 Nicht freigegebene Stapel und Belege
Nicht freigegebene Stapel und Belege sollen von den HVS-Dienststellen umgehend - spätestens bis zum 21. 12. 2023, 12.00 Uhr - im HVS ermittelt, korrigiert und freigegeben oder gelöscht werden.
3.2 Schwebende Stapel und Belege
Schwebende Stapel und Belege, die nicht rechtzeitig freigegeben worden sind, werden vom Kompetenzcenter HWS (KcHWS) vom 21. 12. 2023 ab 12.00 Uhr bis 29. 12. 2023 gelöscht mit der Folge, dass die Anordnungen im Haushaltsjahr 2024 ggfs. erneut zu erteilen sind. Freigegebene aber nicht journalisierte Stapel, werden vom KcHWS journalisiert oder bei auftretenden Fehlern gelöscht.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 765)