Start Guides-FördErl,NI - Start Guides-Fördererlass

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
Start Guides-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

Erl. d. MW v. 29. 7. 2020 - 11-323 04 0060 -

Vom 29. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 731)

Geändert durch Erl. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)

- VORIS 82300 -

Bezug: Erl. v. 22. 7. 2015 (Nds. MBl. S. 903), zuletzt geändert durch Erl. v. 23. 4. 2019 (Nds. MBl. 2020 S. 182)
- VORIS 82300 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
QualitätssicherungssystemAnlage

Abschnitt 1 Start Guides-FördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
Start Guides-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO aus Mitteln des Landes Zuwendungen für Projekte, mit denen die Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer für den Arbeitsmarkt in Niedersachsen auf regionaler Ebene unterstützt wird.

Zielgruppen sind Unternehmen mit Fachkräftebedarf an Betriebsstandorten in Niedersachsen sowie internationale Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Erwerbsinteresse in Niedersachsen. Dies können erwerbsfähige Geflüchtete, freizügigkeitsberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU oder Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten sein, für die ein Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland besteht.

Regionale Start Guide-Projekte sollen dazu beitragen, den zuwanderungs- und integrationsbedingten Mehraufwand der Einmündung in Erwerbstätigkeit durch flankierende Unterstützungsangebote für die Zielgruppen zu erleichtern. Dies soll unter Einbindung relevanter Beteiligter erfolgen. Die Projekte sollen die Nutzung bestehender Unterstützungsangebote, die auf vergleichbare Zielgruppen und Förderziele ausgerichtet sind, verstärken und nach Bedarf ergänzen.

Ein zentrales Koordinierungsprojekt soll die projektübergreifende Qualitätssicherung unterstützen sowie auf eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer hinwirken.

1.2 Die Projekte sollen Unternehmen dazu motivieren, ausländische Potenziale stärker in ihre Personalrekrutierung einzubeziehen und darauf hinwirken, etwaige Vorbehalte oder Hemmnisse der Unternehmen abzubauen. Dazu sollen Unternehmen für die Möglichkeiten der Fach- und Nachwuchskräftesicherung aus geeigneten Potenzialgruppen internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer sensibilisiert und in der Umsetzung betrieblicher Rekrutierungen sowie Integrationsprozesse durch sachdienliche Informationen und praktische Hilfen begleitet werden.

Gleichermaßen sollen die Projekte die Attraktivität einer Erwerbstätigkeit in Niedersachsen für internationale Zuwanderinnen und Zuwanderer verbessern. Dazu sollen Zuwanderinnen und Zuwanderer zu Integrationsbelangen im Zusammenhang mit der Aufnahme von betrieblichen Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnissen oder einer darauf gerichteten beruflichen Weiterbildung in Niedersachen beratend sowie durch praktische Hilfen unterstützt werden.

Zielgruppenübergreifend sollen die Projekte auf einen Ausgleich zwischen den betrieblichen Anforderungen einerseits und den persönlichen Voraussetzungen und Erwartungen der internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderer andererseits hinwirken.

1.3 Relevante Beteiligte sind regionale und landesweite Arbeitsmarktakteure wie die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, regionale Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kammern, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften, daneben wohlfahrtsnahe sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, geförderte Projekte mit Tätigkeit in der arbeitsmarktbezogenen Integrationsarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer, öffentliche wie private Bildungseinrichtungen sowie die zuständigen Ausländerbehörden.

Zur Gewährleistung der Kohärenz der örtlichen Arbeitsmarkt-Integrationsarbeit muss die Projektbegleitung für Einzelfälle in Abstimmung mit den örtlichen Arbeitsagenturen, Jobcentern und erforderlichenfalls mit den zuständigen Ausländerbehörden erfolgen.

1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)

Abschnitt 2 Start Guides-FördErl - Gegenstand der Förderung

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Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
Start Guides-FördErl,NI
Normtyp
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

2.1 Gegenstand der regionalbezogenen Förderung ist der Einsatz überbetrieblich tätiger Start Guides mit folgenden für die in Nummer 1.1 genannten Zielgruppen unentgeltlich zu erbringenden Aufgaben:

  • informative Unterstützung und praktische Begleitung der Zusammenführung von ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierten Unternehmen mit interessierten internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern für Praktika, betriebliche Berufsausbildungen und Beschäftigungen unter Berücksichtigung der beruflichen und betrieblichen Anforderungen sowie der persönlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Zuwanderinnen und Zuwanderer;

  • persönliche Unterstützung von Unternehmen und internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern bei betrieblichen Integrationsprozessen unter Moderation der gegenseitigen Erwartungen von Geschäftsleitungen, Belegschaft, Zuwanderinnen und Zuwanderern; Hinführung der betreuten Unternehmen zum Auf- und Ausbau betrieblicher Willkommenskultur sowie Orientierung der betreuten Zuwanderinnen und Zuwanderer im deutschen Arbeitsmarkt sowie im Berufs- und Lebensumfeld;

  • Information betreuter Unternehmen und internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer über flankierende Beratungs- und Förderangebote von staatlicher, kommunaler oder anderer Seite und Unterstützung beider Seiten beim Zugang zu diesen Leistungen.

Die Aufgabenumsetzung der regionalen Start Guide-Projekte erfolgt zur Gewährleistung landesweiter Kohärenz der Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer unter Begleitung durch ein zentrales Koordinierungsprojekt.

Die regionale Umsetzung kann auch unter Einbindung und Koordination kompetenter ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer erfolgen und im Bedarfsfall auch das Hinzuziehen professioneller Sprachmittlung sowie fachkundiger Dritter mit spezifischen Beratungskompetenzen umfassen.

2.2 Gefördert wird ferner ein zentrales Koordinierungsprojekt. Dieses soll auf eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer hinwirken und dazu folgende Aufgaben unentgeltlich erbringen:

  • praxistaugliche Aufbereitung und öffentliche Bereitstellung relevanter Fachinformationen zu den Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts und des Arbeitsförderrechts sowie bezüglich neuer für die Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer nützlicher Informations- und Förderangebote unter besonderer Ausrichtung auf regionale Arbeitsmarktakteure und Arbeitsmarktprojekte; die Bereitstellung der Fachinformationen umfasst für Start Guide-Projekte sowie für andere in Niedersachsen tätige regionale Arbeitsmarktakteure und Arbeitsmarktprojekte mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer auch eine Einordnung in Bezug auf die von diesen Akteuren und Projekten betreuten Einzelfälle;

  • Organisation und fachliche Mitgestaltung des projektübergreifenden Erfahrungsaustauschs zwischen den Start Guide-Projekten sowie auch mit anderen in Niedersachsen tätigen Akteuren und Projekten mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer; die Aufgabe umfasst die Durchführung von jährlich zwei Netzwerktreffen sowie einer Fachtagung auch unter Hinzuziehen sachkundiger Dritter sowie die Beteiligung an Fachterminen der LReg und anderer Arbeitsmarktakteure mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer in Niedersachsen;

  • regelmäßige Berichterstattung zum Stand der arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer in Niedersachsen sowie Entwicklung von Empfehlungen zur stetigen Weiterentwicklung der Start Guide-Projektprofile unter Auswertung der Fortschrittsberichte der regionalen Start Guide-Projekte nach Nummer 7.8, der Arbeitsmarktentwicklung und des Zuwanderungsgeschehens in Niedersachsen sowie einschlägiger arbeitsmarktwissenschaftlicher Erkenntnisse; die Empfehlungen sind in den projektübergreifenden Erfahrungsaustausch einzubringen.

Die Koordinierungstätigkeit ist in laufender Abstimmung mit dem MW umzusetzen. Die zuwendungsrechtlichen Mitteilungspflichten bleiben hiervon unberührt.

2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die ganz oder teilweise mit anderen EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)

Abschnitt 3 Start Guides-FördErl - Zuwendungsempfänger

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
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Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

3.1 Zuwendungsempfänger für den Fördergegenstand nach Nummer 2.1 sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, die über Erfahrungen in der Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und betrieblichen Integration von internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern verfügen.

Insbesondere in Betracht kommen regionalräumlich tätige berufs- und branchenübergreifend ausgerichtete wirtschaftsnahe Organisationen sowie Organisationen mit Erfahrungen in der arbeitsmarktbezogenen Sozialarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer.

3.2 Zuwendungsempfänger für den Fördergegenstand nach Nummer 2.2 ist eine in Niedersachsen ansässige juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts, die über rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen verfügt.

3.3 Eine Förderung ist für Organisationen, die im Rahmen der Richtlinie zur Durchführung des Programms "Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. 1. 2015 (BAnz AT 30.01.2015 B1) - im Folgenden: Bundesrichtlinie - eine Projektförderung für "Berater"- oder "Willkommenslotsen"-Projekte derzeit erhalten oder beantragt haben, ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden ferner Unternehmen, die für andere Unternehmen gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Anwerbung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer oder diesbezügliche Rechts- und Personalberatung erbringen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)

Abschnitt 4 Start Guides-FördErl - Zuwendungsvoraussetzungen

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
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Gliederungs-Nr.
82300

4.1 Durchführungsort ist Niedersachsen. Die betreuten Betriebsstätten von Unternehmen müssen ebenfalls in Niedersachsen liegen.

4.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:

  • fachliche und administrative Kompetenz des Zuwendungsempfängers und ggf. der Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts,

  • Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts,

  • Projektlaufzeit von grundsätzlich 24 Monaten.

4.3 Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit im Rahmen der Antragsprüfung sind für Projektvorschläge nach Nummer 2.1 in der Projektkonzeption folgende Aspekte darzulegen, die als Qualitätskriterien bewertet werden:

  • Ausgangssituation und regionale Einbettung;

  • Zielsetzungen;

  • Zielgruppenbegleitung und Moderationsstrategie;

  • Projektmanagement.

Die Gewichtung der projektbezogenen Qualitätskriterien (Scoring-Modell) ist aus der Anlage ersichtlich.

Die Feststellung der Förderwürdigkeit erfolgt zusätzlich in Hinblick auf eine regional und zielgruppenbezogen ausgewogene Projektstruktur. Dazu erfolgt anhand des Durchführungsortes des Projekts eine Sortierung der Anträge nach den vier Teilräumen des Landes, in denen jeweils ein ArL tätig ist (ArL-Region). Ferner wird bei der Antragsprüfung das Vorliegen etwaiger Zielgruppenschwerpunkte für Zuwanderinnen und Zuwanderer

  1. a)

    mit Fluchthintergrund oder

  2. b)

    ohne Fluchthintergrund

erfasst. Je Antragsstichtag nach Nummer 7.3 werden für die ArL-Regionen in Reihenfolge des Scorings aus den förderwürdigen Projekten grundsätzlich jeweils maximal drei Anträge mit Zielgruppenschwerpunkten nach Buchstabe a oder b ausgewählt.

4.4 Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit im Rahmen der Antragsprüfung sind für Projektvorschläge nach Nummer 2.2 in der Projektkonzeption folgende Aspekte darzulegen, die als Qualitätskriterien bewertet werden:

  • Ausgangssituation und Handlungsbedarf,

  • Zielsetzungen,

  • Koordinierungstätigkeit,

  • Projektmanagement.

4.5 Der förderbare Umfang des Personaleinsatzes beträgt grundsätzlich 100 % einer Vollzeitstelle. Tätigkeiten unter 50 % einer Vollzeitstelle werden bei Projekten nach Nummer 2.1 nicht gefördert.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)