Abschnitt 2 Start Guides-FördErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Start Guides-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
2.1 Gegenstand der regionalbezogenen Förderung ist der Einsatz überbetrieblich tätiger Start Guides mit folgenden für die in Nummer 1.1 genannten Zielgruppen unentgeltlich zu erbringenden Aufgaben:
informative Unterstützung und praktische Begleitung der Zusammenführung von ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierten Unternehmen mit interessierten internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern für Praktika, betriebliche Berufsausbildungen und Beschäftigungen unter Berücksichtigung der beruflichen und betrieblichen Anforderungen sowie der persönlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Zuwanderinnen und Zuwanderer;
persönliche Unterstützung von Unternehmen und internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern bei betrieblichen Integrationsprozessen unter Moderation der gegenseitigen Erwartungen von Geschäftsleitungen, Belegschaft, Zuwanderinnen und Zuwanderern; Hinführung der betreuten Unternehmen zum Auf- und Ausbau betrieblicher Willkommenskultur sowie Orientierung der betreuten Zuwanderinnen und Zuwanderer im deutschen Arbeitsmarkt sowie im Berufs- und Lebensumfeld;
Information betreuter Unternehmen und internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer über flankierende Beratungs- und Förderangebote von staatlicher, kommunaler oder anderer Seite und Unterstützung beider Seiten beim Zugang zu diesen Leistungen.
Die Aufgabenumsetzung der regionalen Start Guide-Projekte erfolgt zur Gewährleistung landesweiter Kohärenz der Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer unter Begleitung durch ein zentrales Koordinierungsprojekt.
Die regionale Umsetzung kann auch unter Einbindung und Koordination kompetenter ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer erfolgen und im Bedarfsfall auch das Hinzuziehen professioneller Sprachmittlung sowie fachkundiger Dritter mit spezifischen Beratungskompetenzen umfassen.
2.2 Gefördert wird ferner ein zentrales Koordinierungsprojekt. Dieses soll auf eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer hinwirken und dazu folgende Aufgaben unentgeltlich erbringen:
praxistaugliche Aufbereitung und öffentliche Bereitstellung relevanter Fachinformationen zu den Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts und des Arbeitsförderrechts sowie bezüglich neuer für die Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer nützlicher Informations- und Förderangebote unter besonderer Ausrichtung auf regionale Arbeitsmarktakteure und Arbeitsmarktprojekte; die Bereitstellung der Fachinformationen umfasst für Start Guide-Projekte sowie für andere in Niedersachsen tätige regionale Arbeitsmarktakteure und Arbeitsmarktprojekte mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer auch eine Einordnung in Bezug auf die von diesen Akteuren und Projekten betreuten Einzelfälle;
Organisation und fachliche Mitgestaltung des projektübergreifenden Erfahrungsaustauschs zwischen den Start Guide-Projekten sowie auch mit anderen in Niedersachsen tätigen Akteuren und Projekten mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer; die Aufgabe umfasst die Durchführung von jährlich zwei Netzwerktreffen sowie einer Fachtagung auch unter Hinzuziehen sachkundiger Dritter sowie die Beteiligung an Fachterminen der LReg und anderer Arbeitsmarktakteure mit Aktivitäten zur arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer in Niedersachsen;
regelmäßige Berichterstattung zum Stand der arbeitsmarktbezogenen Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer in Niedersachsen sowie Entwicklung von Empfehlungen zur stetigen Weiterentwicklung der Start Guide-Projektprofile unter Auswertung der Fortschrittsberichte der regionalen Start Guide-Projekte nach Nummer 7.8, der Arbeitsmarktentwicklung und des Zuwanderungsgeschehens in Niedersachsen sowie einschlägiger arbeitsmarktwissenschaftlicher Erkenntnisse; die Empfehlungen sind in den projektübergreifenden Erfahrungsaustausch einzubringen.
Die Koordinierungstätigkeit ist in laufender Abstimmung mit dem MW umzusetzen. Die zuwendungsrechtlichen Mitteilungspflichten bleiben hiervon unberührt.
2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die ganz oder teilweise mit anderen EU-, Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)