Abschnitt 4 Start Guides-FördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Start Guides" zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- Start Guides-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 82300
4.1 Durchführungsort ist Niedersachsen. Die betreuten Betriebsstätten von Unternehmen müssen ebenfalls in Niedersachsen liegen.
4.2 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind:
fachliche und administrative Kompetenz des Zuwendungsempfängers und ggf. der Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts,
Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Projekts,
Projektlaufzeit von grundsätzlich 24 Monaten.
4.3 Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit im Rahmen der Antragsprüfung sind für Projektvorschläge nach Nummer 2.1 in der Projektkonzeption folgende Aspekte darzulegen, die als Qualitätskriterien bewertet werden:
Ausgangssituation und regionale Einbettung;
Zielsetzungen;
Zielgruppenbegleitung und Moderationsstrategie;
Projektmanagement.
Die Gewichtung der projektbezogenen Qualitätskriterien (Scoring-Modell) ist aus der Anlage ersichtlich.
Die Feststellung der Förderwürdigkeit erfolgt zusätzlich in Hinblick auf eine regional und zielgruppenbezogen ausgewogene Projektstruktur. Dazu erfolgt anhand des Durchführungsortes des Projekts eine Sortierung der Anträge nach den vier Teilräumen des Landes, in denen jeweils ein ArL tätig ist (ArL-Region). Ferner wird bei der Antragsprüfung das Vorliegen etwaiger Zielgruppenschwerpunkte für Zuwanderinnen und Zuwanderer
- a)
mit Fluchthintergrund oder
- b)
ohne Fluchthintergrund
erfasst. Je Antragsstichtag nach Nummer 7.3 werden für die ArL-Regionen in Reihenfolge des Scorings aus den förderwürdigen Projekten grundsätzlich jeweils maximal drei Anträge mit Zielgruppenschwerpunkten nach Buchstabe a oder b ausgewählt.
4.4 Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit im Rahmen der Antragsprüfung sind für Projektvorschläge nach Nummer 2.2 in der Projektkonzeption folgende Aspekte darzulegen, die als Qualitätskriterien bewertet werden:
Ausgangssituation und Handlungsbedarf,
Zielsetzungen,
Koordinierungstätigkeit,
Projektmanagement.
4.5 Der förderbare Umfang des Personaleinsatzes beträgt grundsätzlich 100 % einer Vollzeitstelle. Tätigkeiten unter 50 % einer Vollzeitstelle werden bei Projekten nach Nummer 2.1 nicht gefördert.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 1. November 2023 (Nds. MBl. S. 857)