RegSprURdErl,NI - Regionalsprachen-Unterrichtsrunderlass

Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 1.6.2019 - 32 - 82101/3-2

Vom 1. Juni 2019 (SVBl. S. 288)

Geändert durch RdErl. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)

- VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Die Bedeutung von Regionen und ihren Sprachen1
Region und regionale Bezüge im Unterricht2
Unterstützung "Regionen im Unterricht"3
Aufgaben der schulformbezogenen Beratung "Regionen im Unterricht"4
Die Sprachen der Region im Unterricht5
Unterstützung "Niederdeutsch und Saterfriesisch"6
Aufgaben der Beratung7
Aufsichtsorgan8
Schlussbestimmung9

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)

Abschnitt 1 RegSprURdErl - Die Bedeutung von Regionen und ihren Sprachen

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Niedersachsen verfügt über unterschiedliche Regionen mit einer vielfältigen Kultur. Diese Regionen werden durch geographische Gegebenheiten, durch ihre historischen und kulturellen Entwicklungen, aber auch durch die Sprachen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geprägt.

Mit der Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch) und der Minderheitensprache Saterfriesisch besitzt das Land neben der Amtssprache zwei so genannte kleine Sprachen, die eine Jahrhunderte alte Tradition aufweisen und einer besonderen Förderung bedürfen, um sie zu erhalten. Die Bedeutung der Sprachen wird auch darin deutlich, dass beide Sprachen ausdrücklich im Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes erwähnt werden. Im § 2 Abs. 1 Satz 3 heißt es u. a., dass die Schülerinnen und Schüler fähig werden sollen, "ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten". Im Rahmen der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen hat sich Niedersachsen zudem verpflichtet, diese Sprachen zu schützen und zu fördern, um somit zu ihrem Erhalt beizutragen.

Regionale und regionalsprachliche Bezüge im Unterricht wecken das Interesse an der Region, in der man lebt. Sie helfen, die Bedeutung der Veränderlichkeit von Verhältnissen am Beispiel der eigenen Lebenswelt zu erkennen. Sie verdeutlichen damit, dass globale Prozesse immer auch vor Ort beginnen und die Lebenswelt beeinflussen.

Ebenso beeinflussen regionale und globale Entscheidungen zahlreiche Lebensbereiche und Interessen der Menschen, die in den Regionen geboren wurden oder ihre Heimat gefunden haben, die dort leben, lernen, arbeiten und sich engagieren.

Die niederdeutsche und die saterfriesische Sprache sind besondere kulturelle Reichtümer unseres Bundeslandes. Kenntnis von und Teilhabe an diesen Sprachen ermöglichen die Stärkung einer mehrdimensionalen Identität für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)

Abschnitt 2 RegSprURdErl - Region und regionale Bezüge im Unterricht

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Zum Bildungsauftrag der Schule gehört es deshalb, neben den globalen gleichermaßen auch die regionalen und regionalsprachlichen Bezüge sowie die Region als Ganzes im Unterricht und im Schulleben zu berücksichtigen und sichtbar zu machen sowie die Entwicklungen eines regionalen Bewusstseins zu fördern. Unterricht "vor der Schultür" soll entsprechend erleichtert durchgeführt werden können.

Bei der Thematisierung regionaler Inhalte lassen sich die Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch forschendes Lernen und originale Begegnung realitätsnah sowie unmittelbar umsetzen.

Dabei sollte auch der Bezug zur Sprache der Region (Niederdeutsch / Saterfriesisch) hergestellt werden. Dies erfolgt zum einen verpflichtend im Fachunterricht, zum anderen im Wahlpflichtunterricht, in Arbeitsgemeinschaften, bei Projekten und durch Angebote der Ganztagsschule sowie durch die Einbeziehung außerschulischer Lernorte.

Die Kerncurricula der einzelnen Unterrichtsfächer sehen für alle Schulformen die Einbeziehung regionaler Bezüge bei der Planung von Unterrichtseinheiten vor. Sie sind von den Fachkonferenzen in die schuleigenen Arbeitspläne verbindlich einzuplanen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)

Abschnitt 3 RegSprURdErl - Unterstützung "Regionen im Unterricht"

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und unterstützt die Schulen regelmäßig bei der Einbeziehung regionaler Bezüge in die Unterrichtsplanung. Diese Aufgabe gehört zu den Kernaufgaben, die durch die Fachberatungen der Fächer bzw. Fachbereiche wahrzunehmen sind.

Beratung und Unterstützung können in Hinblick auf die in den Kerncurricula der Fächer formulierten Kompetenzerwartungen u. a. im Rahmen von Dienstbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen.

Dabei können außerschulische regionale Einrichtungen und Personen aus der Region mitwirken.

Zur Berücksichtigung regionaler Bezüge im Unterricht aller Schulformen erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, mit regionalen und örtlichen Heimatvereinen, mit regionalen Kulturträgern, mit dem Niedersächsischen Heimatbund, mit Universitäten, Bildungsregionen, regionalen Bildungszentren (Umwelt etc.), Museen, Gedenkstätten und Archiven. Diese Zusammenarbeit unterstützt sowohl die Arbeit der Fachberatungen sowie der Fachleitungen und Fachkonferenzleitungen als auch die Arbeit der für die Ausbildung der Lehrkräfte zuständigen Studienseminare.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und in Zusammenarbeit mit den vorgenannten Akteuren werden für Lehrkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten sowie die Erstellung und der Erwerb geeigneter Unterrichtsmaterialien für die Arbeit in den Schulen ermöglicht.

Der Besuch von außerschulischen Lernorten, die geeignet sind, das Besondere einer Region zu verdeutlichen, ist Teil des Unterrichts und von der Schule bei der Erstellung schuleigener Arbeitspläne zu berücksichtigen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützt und berät Schulen bei ihren außerschulischen Kooperationen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)

Abschnitt 4 RegSprURdErl - Aufgaben der schulformbezogenen Beratung "Regionen im Unterricht"

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Fachberaterinnen und Fachberater haben neben der Beratung der Schulen und Fachkonferenzen insbesondere die Aufgabe,

  • die Bildung regionaler Netzwerke für regionale Themen im Unterricht zu initiieren und zu organisieren,

  • Weiterbildungsmaßnahmen zu initiieren und ggf. zu organisieren,

  • den Kontakt zu den genannten Partnern zu pflegen,

  • bei regionalen und landesweiten Wettbewerben mitzuwirken und

  • bei der Umsetzung regionaler Themen und Inhalte interdisziplinäre Bezüge herzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)