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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RegSprURdErl - Die Bedeutung von Regionen und ihren Sprachen

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Niedersachsen verfügt über unterschiedliche Regionen mit einer vielfältigen Kultur. Diese Regionen werden durch geographische Gegebenheiten, durch ihre historischen und kulturellen Entwicklungen, aber auch durch die Sprachen ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geprägt.

Mit der Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch) und der Minderheitensprache Saterfriesisch besitzt das Land neben der Amtssprache zwei so genannte kleine Sprachen, die eine Jahrhunderte alte Tradition aufweisen und einer besonderen Förderung bedürfen, um sie zu erhalten. Die Bedeutung der Sprachen wird auch darin deutlich, dass beide Sprachen ausdrücklich im Bildungsauftrag des Niedersächsischen Schulgesetzes erwähnt werden. Im § 2 Abs. 1 Satz 3 heißt es u. a., dass die Schülerinnen und Schüler fähig werden sollen, "ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten". Im Rahmen der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen hat sich Niedersachsen zudem verpflichtet, diese Sprachen zu schützen und zu fördern, um somit zu ihrem Erhalt beizutragen.

Regionale und regionalsprachliche Bezüge im Unterricht wecken das Interesse an der Region, in der man lebt. Sie helfen, die Bedeutung der Veränderlichkeit von Verhältnissen am Beispiel der eigenen Lebenswelt zu erkennen. Sie verdeutlichen damit, dass globale Prozesse immer auch vor Ort beginnen und die Lebenswelt beeinflussen.

Ebenso beeinflussen regionale und globale Entscheidungen zahlreiche Lebensbereiche und Interessen der Menschen, die in den Regionen geboren wurden oder ihre Heimat gefunden haben, die dort leben, lernen, arbeiten und sich engagieren.

Die niederdeutsche und die saterfriesische Sprache sind besondere kulturelle Reichtümer unseres Bundeslandes. Kenntnis von und Teilhabe an diesen Sprachen ermöglichen die Stärkung einer mehrdimensionalen Identität für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 1. Juni 2019 (SVBl. S. 288)