Abschnitt 3 RegSprURdErl - Unterstützung "Regionen im Unterricht"
Bibliographie
- Titel
- Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
- Redaktionelle Abkürzung
- RegSprURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und unterstützt die Schulen regelmäßig bei der Einbeziehung regionaler Bezüge in die Unterrichtsplanung. Diese Aufgabe gehört zu den Kernaufgaben, die durch die Fachberatungen der Fächer bzw. Fachbereiche wahrzunehmen sind.
Beratung und Unterstützung können in Hinblick auf die in den Kerncurricula der Fächer formulierten Kompetenzerwartungen u. a. im Rahmen von Dienstbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen.
Dabei können außerschulische regionale Einrichtungen und Personen aus der Region mitwirken.
Zur Berücksichtigung regionaler Bezüge im Unterricht aller Schulformen erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, mit regionalen und örtlichen Heimatvereinen, mit regionalen Kulturträgern, mit dem Niedersächsischen Heimatbund, mit Universitäten, Bildungsregionen, regionalen Bildungszentren (Umwelt etc.), Museen, Gedenkstätten und Archiven. Diese Zusammenarbeit unterstützt sowohl die Arbeit der Fachberatungen sowie der Fachleitungen und Fachkonferenzleitungen als auch die Arbeit der für die Ausbildung der Lehrkräfte zuständigen Studienseminare.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und in Zusammenarbeit mit den vorgenannten Akteuren werden für Lehrkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten sowie die Erstellung und der Erwerb geeigneter Unterrichtsmaterialien für die Arbeit in den Schulen ermöglicht.
Der Besuch von außerschulischen Lernorten, die geeignet sind, das Besondere einer Region zu verdeutlichen, ist Teil des Unterrichts und von der Schule bei der Erstellung schuleigener Arbeitspläne zu berücksichtigen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde unterstützt und berät Schulen bei ihren außerschulischen Kooperationen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)