Abschnitt 6 RegSprURdErl - Unterstützung "Niederdeutsch und Saterfriesisch"
Bibliographie
- Titel
- Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
- Redaktionelle Abkürzung
- RegSprURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Niedersächsische Landesschulbehörde berät und unterstützt die Schulen durch die "Beratung für Niederdeutsch / Saterfriesisch" bei der Umsetzung der in den Lehrplänen geforderten Sprachbegegnung und bei Maßnahmen zum Spracherwerb der Regionalsprache Niederdeutsch oder der Minderheitensprache Saterfriesisch.
Das Niedersächsische Kultusministerium stellt der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die Beratung und Unterstützung ein Stundenkontingent zur Verfügung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel werden für Lehrkräfte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten sowie die Erstellung und der Erwerb geeigneter Unterrichtsmaterialien für die Arbeit in den Schulen ermöglicht.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Möglichkeit geschaffen, im Einstellungsverfahren von Lehrkräften neben den gewünschten Unterrichtsfächern auch die Zusatzqualifikation "Kenntnisse in niederdeutscher (saterfriesischer) Sprache" auszuschreiben. Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist aufgefordert, die Schulen entsprechend zu beraten und Stellen mit dieser Zusatzqualifikation auszuschreiben.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)