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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RegSprURdErl - Region und regionale Bezüge im Unterricht

Bibliographie

Titel
Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
Redaktionelle Abkürzung
RegSprURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Zum Bildungsauftrag der Schule gehört es deshalb, neben den globalen gleichermaßen auch die regionalen und regionalsprachlichen Bezüge sowie die Region als Ganzes im Unterricht und im Schulleben zu berücksichtigen und sichtbar zu machen sowie die Entwicklungen eines regionalen Bewusstseins zu fördern. Unterricht "vor der Schultür" soll entsprechend erleichtert durchgeführt werden können.

Bei der Thematisierung regionaler Inhalte lassen sich die Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch forschendes Lernen und originale Begegnung realitätsnah sowie unmittelbar umsetzen.

Dabei sollte auch der Bezug zur Sprache der Region (Niederdeutsch / Saterfriesisch) hergestellt werden. Dies erfolgt zum einen verpflichtend im Fachunterricht, zum anderen im Wahlpflichtunterricht, in Arbeitsgemeinschaften, bei Projekten und durch Angebote der Ganztagsschule sowie durch die Einbeziehung außerschulischer Lernorte.

Die Kerncurricula der einzelnen Unterrichtsfächer sehen für alle Schulformen die Einbeziehung regionaler Bezüge bei der Planung von Unterrichtseinheiten vor. Sie sind von den Fachkonferenzen in die schuleigenen Arbeitspläne verbindlich einzuplanen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 1. Juni 2019 (SVBl. S. 288)