Grundlage polizeilicher Maßnahmen bei Sport-Großveranstaltungen ist der länder- bzw. behördenübergreifend standardisierte Informationsaustausch.
In allen Ländern und beim Bund sind Informationsstellen Sporteinsätze eingerichtet, die Informationen untereinander sowie mit den betroffenen Polizeibehörden und -dienststellen austauschen. Die Informationsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen ist darüber hinaus Zentrale Informations- und Nationale Ansprechstelle für Sporteinsätze.
Der länderübergreifende Informationsaustausch erfolgt grundsätzlich über die Landesinformationsstellen, mit Ausnahme der Erstattung von Vorausberichten (Nummer 4.3 und Anlage 1) und Verlaufsberichten (Nummer 4.3 und Anlage 2).
4.1
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)
Die ZIS ist beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Sie nimmt im nationalen und internationalen Informationsaustausch insbesondere folgende Aufgaben für alle Bundesländer wahr:
Zentrale Ansprechstelle im nationalen und internationalen Bereich, auch für das NKSS
Sammeln, Bewerten und Steuern von relevanten Nachrichten und Informationen
Erstellen von Lagebildern sowie eines Jahresberichtes "Fußball"
Erstellen von Voraus- und Verlaufslagen für die Spieltage der Bundesligen und 3. Liga
Anregen bundesweiter polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld relevanter Sportveranstaltungen
Mitwirken in Gremien und Beratung bei Projekten zur Verbesserung der Sicherheit bei
nationalen und internationalen Sportveranstaltungen
Informationsaustausch mit den Landesinformationsstellen Sporteinsätze, den Informationsstellen Sporteinsätze der Bundespolizei, den Fußball-Einsatzleitungen und Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten der Polizeien im Bundesgebiet
Einsatzunterstützung der ausländischen Polizeibehörden bei internationalen Fußballbegegnungen und Koordination deutscher Verbindungskräfte im Ausland
Organisation und Koordinierung der Angelegenheiten des SKB-Teams Deutschland.
4.2
Landesinformationsstellen Sporteinsätze (LIS) und Informationsstellen Sporteinsätze im Bereich der Bundespolizei (IS-BPol)
In jedem Bundesland ist eine LIS eingerichtet. In Niedersachsen ist diese beim MI, Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK), angesiedelt und hat insbesondere folgende Aufgaben:
Ansprechstelle für die niedersächsischen Polizeibehörden und -dienststellen sowie andere Informationsstellen
Sammeln, Bewerten und Steuern von relevanten Nachrichten und Informationen
Erstellen von Lagebildern sowie eines Jahresberichtes für die Oberliga Niedersachsen
Erstellen von Voraus- und Verlaufslagen über Spiele mit erhöhtem Risiko für jeden Spieltag der Oberliga Niedersachsen
Koordinieren landesweiter polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld relevanter Sportveranstaltungen
Mitwirken an der Feinplanung der Ligenspielpläne unter Beteiligung der Spielortbehörden
Organisation/Koordination des landesweiten Informations- und Erfahrungsaustausches.
Die Koordinierung des polizeilichen Informationsaustausches im Spielbetrieb der Fußballregionalligen ist für die Regionalliga Süd der LIS Bayern, für die Regionalliga West der LIS Nordrhein-Westfalen und für die Regionalliga Nord der LIS Berlin übertragen worden. Für die Niedersachsen betreffenden Spielbetriebe der Regionalliga Nord und der Regionalliga West haben die betroffenen LIS einen ähnlichen Informationsaustausch vereinbart, wie er für die Bundesligen praktiziert wird.
Zentrale Ansprechstelle der Bundespolizei für den Informationsaustausch im Zusammenhang mit Sporteinsätzen ist die Informationsstelle Sporteinsätze des Bundespolizeipräsidiums Potsdam. Daneben verfügen alle Bundespolizeidirektionen ebenfalls über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sporteinsätze.
4.3
Polizeibehörden und -dienststellen mit Zuständigkeit für Fußballvereine der höchsten fünf Spielklassen
Die Polizeibehörden und -dienststellen mit Zuständigkeit für Fußballvereine der Bundesliga, der 2. Bundesliga, der 3. Liga sowie der Regionalliga erheben bei Auswärtsspielen dieser Vereine im Vorfeld anlassbezogene Informationen und berichten darüber fernschriftlich drei Werktage vor Spielbeginn in Form von Vorausberichten (Anlage 1).
Über den jeweiligen Einsatzverlauf, differenziert nach Anreise-, Spiel- und Abreisephase, berichten die Spielortbehörden in Form von Verlaufsberichten (Anlage 2) unmittelbar nach Spielende. Adressaten sowie Gliederung und Inhalte sind den Anlagen zu entnehmen. Nachträglich gewonnene Erkenntnisse sind an denselben Verteiler nachzuberichten. Verlaufsberichte i. S. dieses RdErl. gelten auch als Verlaufsbericht gemäß Bezugserlass zu b.
Darüber hinaus beteiligen sich diese Polizeibehörden und -dienststellen insbesondere durch folgende Maßnahmen am Informationsaustausch bzw. der Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten:
Zurverfügungstellung von Informationspaketen zu den Vereinen vor Saisonbeginn sowie anlassbezogene Aktualisierung
Einstufung von Spielbegegnungen in Spiele mit oder ohne erhöhtes Risiko in gegenseitiger Abstimmung
Halten eines intensiven Kontaktes zu den Vereinen, insbesondere zu Sicherheitsbeauftragten
Erlangen von Informationen über Problemfans durch den Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (Nummer 5) und Zurverfügungstellung dieser Informationen.
Für die Polizeibehörden und -dienststellen mit Vereinen der Fußballoberliga Niedersachsen gelten insbesondere die mit der Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich" getroffenen Regelungen.
4.4
Andere Polizeibehörden und -dienststellen
Polizeibehörden und -dienststellen ohne Zuständigkeit für Vereine gemäß Nummer 4.3 übermitteln in Bezug auf Sportveranstaltungen erlangte Aufklärungsergebnisse und Erkenntnisse an die örtlich zuständige Behörde/Dienststelle, sofern sie für die Planung und Durchführung eines dortigen Polizeieinsatzes von Bedeutung sein können. Darüber hinaus sind auch " ohne direkten Bezug zu einem Sportereignis Sachverhalte und Erkenntnisse zu melden, wenn sie im Zusammenhang mit der Gesamtproblematik Gewalttäter Sport stehen. Die LIS Niedersachsen sowie alle unmittelbar betroffenen Behörden/ Dienststellen sind jeweils zu beteiligen.