Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 26.11.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SKB-RdErl - 1. Allgemeines

Bibliographie

Titel
Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)
Redaktionelle Abkürzung
SKB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Seit Jahren treten anlässlich von Sportveranstaltungen gewaltbereite oder gewalttätige Gruppierungen in Erscheinung, insbesondere im Zusammenhang mit Spielbegegnungen des bezahlten, aber mittlerweile auch des Amateurfußballs. Ihre Handlungsmuster erstrecken sich von bloßem auffälligem Verhalten bis zur Begehung von Straftaten. Als Folgen ergeben sich zum Teil schwer wiegende Gesundheits- und Vermögensschäden sowie Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens von Veranstaltungsbesuchern und Bevölkerung. Der Aktionsbereich dieser gewaltbereiten Gruppierungen beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Austragungsorte der Sportveranstaltungen, sondern umfasst immer häufiger auch die An- bzw. Abreisewege oder so genannte Drittorte. Von daher ist der Bereich Sport und Sicherheit, für den eine ganze Reihe von Organisationen und Behörden Verantwortung tragen, von großer Bedeutung.