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  • ab 26.11.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SKB-RdErl - 3. Niedersächsische Kommission Sport und Sicherheit, Niedersächsischer Ausschuss Sport und Sicherheit und Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich"

Bibliographie

Titel
Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)
Redaktionelle Abkürzung
SKB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Zur strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen sind auf niedersächsischer Ebene im Dezember 2006 eine Kommission Sport und Sicherheit sowie darunter ein Ausschuss Sport und Sicherheit gegründet worden. Beteiligte sind das MI, der Niedersächsische Fußballverband sowie die niedersächsischen Polizeibehörden.

Für den Bereich des Spielbetriebes des Niedersächsischen Fußballverbandes hat der Niedersächsische Ausschuss Sport und Sicherheit die Rahmenkonzeption "Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich" erarbeitet. Unter lageangepasster Ausweitung bereits in den Fußball-Profiligen angewandter und bewährter Verfahrensweisen institutionalisiert bzw. standardisiert diese die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten und ist damit ab der Saison 2008/2009 Basis polizeilicher Maßnahmen in den niedersächsischen Fußball-Amateurligen.