Abschnitt 1 SKB-RdErl - 1. Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)
- Redaktionelle Abkürzung
- SKB-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Seit Jahren treten anlässlich von Sportveranstaltungen gewaltbereite oder gewalttätige Gruppierungen in Erscheinung, insbesondere im Zusammenhang mit Spielbegegnungen des bezahlten, aber mittlerweile auch des Amateurfußballs. Ihre Handlungsmuster erstrecken sich von bloßem auffälligem Verhalten bis zur Begehung von Straftaten. Als Folgen ergeben sich zum Teil schwer wiegende Gesundheits- und Vermögensschäden sowie Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens von Veranstaltungsbesuchern und Bevölkerung. Der Aktionsbereich dieser gewaltbereiten Gruppierungen beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Austragungsorte der Sportveranstaltungen, sondern umfasst immer häufiger auch die An- bzw. Abreisewege oder so genannte Drittorte. Von daher ist der Bereich Sport und Sicherheit, für den eine ganze Reihe von Organisationen und Behörden Verantwortung tragen, von großer Bedeutung.