PolOrgRdErl,NI - Polizeiorganisationsrunderlass

Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

RdErl. d. MI v. 3. 3. 2021 - 21.11-01512 -

Vom 3. März 2021 (Nds. MBl. S. 546)

- VORIS 21021 -

Bezug:

  1. a)

    Beschl. d. LReg v. 12. 10. 2004 (Nds. MBl. S. 702), zuletzt geändert durch Beschl. v. 9. 12. 2008 (Nds. MBl. 2009 S. 340)
    - VORIS 21021 -

  2. b)

    RdErl. v. 17. 10. 2017 (Nds. MBl. S. 1414)
    - VORIS 21021 -

  3. c)

    Gem. RdErl. d. MI, d. MS u. d. MJ v. 16. 7. 2020 (Nds. MBl. S. 728)
    - VORIS 21021 -

Die Aufbau- und Ablauforganisation der Polizei (siehe Schaubild, Anlage 1) wird wie folgt geregelt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Landespolizeipräsidium (LPP)1
Polizeidirektionen (PD)2
ZPD NI3
LKA NI4
PA NI5
Anbindung von bestellten und beauftragten Personen6
Schlussbestimmungen7
Anlage 1
Landespolizeipräsidium (LPP)Anlage 2
PolizeidirektionAnlage 3a
Organisationsstruktur der Polizeidirektion (Schematische Darstellung)Anlage 3b
Besondere Aufgabenzuweisung BundesautobahnAnlage 4a
Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im BinnenlandAnlage 4b
Mustergeschäftsverteilungsplan - PD -Anlage 5
Anlage 6
Zentrale KriminalinspektionAnlage 7
PolizeiinspektionAnlage 8
PolizeikommissariatAnlage 9
Zuständigkeitsbereiche für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im KüstenbereichAnlage 10a
Abkommen und Vereinbarungen über die Durchführung wasserschutzpolizeilicher MaßnahmenAnlage 10b
Organisationsstruktur der Polizeidirektion Hannover (Schematische Darstellung 2 Besonderheiten 2) Anlage 11
Zentraler Kriminaldienst (PD Hannover)Anlage 12
Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen - ZPD NI -)Anlage 13
Organisation Landeskriminalamt NiedersachsenAnlage 14
Polizeiakademie NiedersachsenAnlage 15

Abschnitt 1 PolOrgRdErl - Landespolizeipräsidium (LPP)

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

1.1 Aufgaben

Das LPP übt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden aus.

Das LPP nimmt die Aufsicht über die Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen (im Folgenden: PolAkadG ND) wahr.

Als Abteilung des MI als oberste Landesbehörde der Polizei Niedersachsen gewährleistet das LPP im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere die strategische Führung der Landespolizei und steuert die konzeptionelle Zukunftsausrichtung.

1.2 Leitung

Die Landespolizeipräsidentin oder der Landespolizeipräsident leitet das LPP. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Landespolizeidirektorin oder der Landespolizeidirektor wahr. Diese oder dieser leitet zugleich das Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit".

1.3 Innere Struktur

Das LPP gliedert sich in folgende Referate (siehe Schaubild, Anlage 2 ):

  • Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit",

  • Referat 22 "Recht",

  • Referat 23 "Kriminalitätsbekämpfung",

  • Referat 24 "Einsatz und Verkehr",

  • Referat 25 "Personal",

  • Referat 26 "Technik und Finanzen".

Abschnitt 2 PolOrgRdErl - Polizeidirektionen (PD)

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

2.1 Allgemeines

Gemäß § 90 NPOG sind die PD Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück eingerichtet (siehe Schaubilder, Anlagen 3a und 3b ). Sie haben ihren Sitz in diesen Städten.

Die PD weisen grundsätzlich die gleiche Organisationsstruktur auf. Abweichungen sind zu den jeweiligen Punkten aufgeführt. Die für die PD Hannover geltenden Abweichungen sind in Nummer 2.6 zusammengefasst.

2.2 Aufgaben

2.2.1 Die PD nehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die polizeilichen Aufgaben wahr, sofern nicht der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen [ZPD NI]) oder dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) einzelne Aufgaben übertragen sind. Darüber hinaus sind sie für die ihnen per Rechts- oder Verwaltungsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zuständig. Sie führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten Bereiche.

2.2.2 Abweichend von Nummer 2.2.1 nehmen die PD polizeiliche Aufgaben auf Streckenabschnitten der Bundesautobahnen (BAB) im Zuständigkeitsbereich anderer PD gemäß Anlage 4a und auf Streckenkilometern der Binnengewässer gemäß Anlage 4b wahr.

2.3 Leitung

Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die PD. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich die Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" der PD. Die Übernahme der unmittelbaren Einsatzleitung in einer besonderen Aufbauorganisation bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung legt die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident fest.

2.4 Stab der PD

2.4.1 Innere Struktur

2.4.1.1 Der Stab der PD gliedert sich in Abteilungen und Dezernate wie folgt (siehe Schaubild, Anlage 3 a):

  • Behördenleitung mit Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben";

  • Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" mit

    • Dezernat 11 "Kriminalitätsbekämpfung",

    • Dezernat 12 "Einsatz und Verkehr" mit angegliederter Diensthundführerstaffel bzw. Reiter- und Diensthundführerstaffel (RuH) in der PD Braunschweig sowie der Lage- und Führungszentrale, soweit keine Regionalleitstelle als Dezernatsteil oder Dienststelle angegliedert ist,

    • Dezernat 13 "Personal",

    • Dezernat 14 "Führungs- und Einsatzmittel";

  • Abteilung 2 "Wirtschaftsverwaltung, Recht" mit

    • Dezernat 21 "Wirtschaftsverwaltung",

    • Dezernat 22 "Recht".

2.4.1.2 Die den Dezernaten zugewiesenen Aufgaben ergeben sich aus dem Mustergeschäftsverteilungsplan gemäß Anlage 5 , der bis zur dargestellten Gliederungstiefe bindend ist. Ausnahmen erfordern die Genehmigung des MI.

2.4.2 Ergänzende Regelungen

2.4.2.1 Bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung und/oder bei besonderen Katastrophenlagen erfolgt eine Stabsbildung aus den Bediensteten der PD (besondere Aufbauorganisation). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.

2.4.2.2 Die Lage- und Führungszentrale der PD nimmt zugleich für die an ihrem Sitz befindliche Polizeiinspektion (PI) die Aufgaben der örtlichen Leitstelle wahr.

2.4.2.3 Soweit eine Regionalleitstelle bei der PD eingerichtet ist, übernimmt diese die Aufgaben der aufgelösten örtlichen Leitstellen im Zuständigkeitsbereich.

2.4.2.4 Die Diensthundführerstaffeln werden in Diensthundführergruppen untergliedert, die zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit grundsätzlich dezentral bereitgehalten werden.

2.4.2.5 Die Reiterstaffeln der PD Braunschweig und PD Hannover sind landesweit einzusetzen.

2.4.2.6 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP einzelnen PI die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Einsatzeinheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" (LEO "Leine" Einheiten) übertragen.

2.4.2.7 Die PD (ausgenommen PD Hannover) richten Regionale Kontrollgruppen als Aufrufeinheiten zur zeitweiligen überörtlichen Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ein.

2.4.2.8 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP Präventionspuppenbühnen einrichten. Diese sind im Aufgabenbereich Prävention der Polizeibehörde anzusiedeln. Zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit können diese auch disloziert bereitgehalten werden.

2.5 Polizeidienststellen

2.5.1 Einrichtung von Polizeidienststellen

2.5.1.1 Polizeidienststellen der PD sind

  1. a)

    die Zentralen Kriminalinspektionen (ZKI), ausgenommen PD Hannover,

  2. b)

    die PI, ihnen zugeordnet die

    • Polizeikommissariate (PK) und

    • Autobahnpolizeikommissariate (PK BAB),

  3. c)

    die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) in der PD Oldenburg,

  4. d)

    die Regionalleitstellen, soweit diese nicht als Dezernatsteil angebunden sind,

  5. e)

    der Zentrale Kriminaldienst (ZKD) in der PD Hannover,

  6. f)

    die RuH der PD Braunschweig.

2.5.1.2 Die in Anlage 6 aufgeführten Polizeidienststellen sind eingerichtet. Die ZKI und WSPI sind ebenengleich einer PI unterhalb der jeweiligen PD angebunden. Die PK sind den PI zugeordnet. Polizeistationen (PSt) bzw. Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt) gemäß Anlage 6 sind Organisationseinheiten der PI oder PK. Die Dislozierung von Teilen einer Dienststelle oder Organisationseinheit ist gegenüber dem MI/LPP anzuzeigen.

2.5.2 ZKI

In jeder PD ist eine ZKI eingerichtet. Die ermittelnden Organisationsteile der ZKI sind an einem Standort zu bündeln. Die Besonderheiten der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.

2.5.2.1 Sachliche Zuständigkeiten

Die ZKI ist als zentrale Dienststelle der PD vorrangig für die Aufgabenbereiche

  • Organisierte Kriminalität (OK),

  • besondere Fälle von Komplexen Kriminellen Strukturen (KKS),

  • besondere Fälle der Bandenkriminalität,

  • besondere Fälle der Wirtschaftskriminalität,

  • Cybercrime in bestimmten bzw. herausragenden Fällen und Korruptionskriminalität, sofern strukturell,

  • Finanzermittlungen,

  • besondere Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK),

  • sonstige Kriminalität gemäß Einzelzuweisung, sofern eine zentrale Sachbearbeitung erforderlich ist, und

  • einsatz- und ermittlungsunterstützende operative Maßnahmen

zuständig.

2.5.2.2 Örtliche Zuständigkeiten

Die ZKI ist im Bereich der jeweiligen PD zuständig.

2.5.2.3 Innere Strukturen

Die ZKI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 7 ):

  • Leitung mit

    • Personal/Aus- und Fortbildung,

    • Führungs- und Einsatzmittel,

    • Wirtschaftsverwaltung/Innerer Dienst;

  • Ermittlungen mit

    • Analysestelle, einschließlich Finanzermittlungsgruppe (FEG),

    • Datenverarbeitungsgruppe sowie den Fachkommissariaten (FK),

    • FK "OK/KKS",

    • FK "Wirtschafts-, Korruptionskriminalität, Cybercrime",

    • FK "Polizeilicher Staatsschutz",

    • FK "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift" (nur PD Oldenburg und Osnabrück),

    • Gemeinsame Ermittlungsgruppe Bremen-Oldenburg (GEBO [nur PD Oldenburg]);

  • Operative Maßnahmen mit

    • Mobilem Einsatzkommando (MEK),

    • Führung Vertrauenspersonen,

    • Direktionsfahndung.

2.5.3 PI

2.5.3.1 Sachliche Zuständigkeiten

Die PI bewältigen eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch jede PI sicherzustellen. Die Aufgaben der PI Besondere Dienste in der PD Hannover erfolgen gemäß besonderer Weisung.

Die PI führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PK und PSt bzw. WSPSt.

Am Sitz der PI nimmt diese - mit Ausnahme der PI Braunschweig sowie der PI Besondere Dienste in der PD Hannover - zugleich die Aufgaben eines PK wahr.

2.5.3.2 Örtliche Zuständigkeiten

Die PI sind in den nach Anlage 6 zugewiesenen Grenzen zuständig. Darüber hinaus sind sie zuständig für die Flächen, die dem Bezirk einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gemeinde durch Verordnung zugewiesen werden. Die PD Hannover hat die Zuständigkeitsbereiche ihrer zugeordneten PI durch eine Rahmenverfügung festgelegt. Änderungen bedürfen der Zustimmung des MI/LPP.

Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche haben die PD die übergreifenden Zuständigkeiten der PI auf den BAB für BAB-typische polizeiliche Tätigkeiten sowie auf den Binnengewässern für wasserschutzpolizeiliche Tätigkeiten selbst geregelt. Änderungen sind dem MI/LPP anzuzeigen.

2.5.3.3 Innere Strukturen

Die Besonderheiten der PI in der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.

Eine PI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 8 ):

  1. a)

    Leitung mit

    • Präventionsteam,

    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

    • Personal/Aus- und Fortbildung,

    • Wirtschaftsverwaltung mit Werkstätten und

    • Innerem Dienst, sofern eingerichtet;

  2. b)

    ZKD mit Analysestelle, Fahndung, Ständige Ermittlungsgruppe KKS sowie den folgenden FK

    -FK 1"Straftaten gegen Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit, Sexualstraftaten, Branddelikte",
    -FK 2"Eigentums- und Rauschgiftdelikte",
    -FK 3"Wirtschafts- und Betrugsdelikte, Vermögensermittlungen, Cybercrime",
    -FK 4"Polizeilicher Staatsschutz",
    -FK 5"Kriminaltechnik, Datenverarbeitungsgruppe, EDV, Kriminalakten, Kriminaldauerdienst (KDD)", sofern eingerichtet,
    -FK 6"Jugendsachen",
    -FK 7"Verkehr" (sofern kein Verkehrsunfalldienst [VUD] eingerichtet ist);
  3. c)

    Einsatz mit

    • Einsatz und Verkehr,

    • Allgemeine Gefahrenabwehr/Umweltschutz,

    • Führungs- und Einsatzmittel,

    • Verfügungseinheit,

    • Einsatz- und Streifendienst (ESD) mit einer Tatortgruppe (TOG) und integrierter örtlicher Leitstelle, sofern vorhanden,

    • ESD auf BAB, sofern eingerichtet,

    • VUD, sofern eingerichtet.

Die FK können entsprechend den Erfordernissen regionaler Kriminalitätsbrennpunkte und zur Optimierung der Bearbeitungsprozesse binnenstrukturiert werden. Die jeweilige Entscheidung trifft die PI in Abstimmung mit der PD. Entsprechende Regelungen sind dem MI/LPP zu berichten.

Mit Ausnahme der PI am Sitz einer PD ist in jeder PI eine örtliche Leitstelle als Bestandteil des ESD eingerichtet, soweit diese Aufgaben nicht durch eine Lage- und Führungszentrale oder Regionalleitstelle in der PD wahrgenommen werden.

Die Aufgabe der TOG umfasst die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes an

  • Tatorten der schweren und schwersten Kriminalität,

  • spurenintensiven Tatorten der mittleren Kriminalität,

  • Tatorten, bei denen aufgrund der Begehungsweise von gewerbs- oder bandenmäßig oder überörtlich agierenden Täterinnen oder Tätern ausgegangen werden muss, und an

  • Tatorten, die aufgrund des Modus Operandi besondere Anforderungen an die Tatortaufnahme stellen.

Der ESD am Sitz der PI nimmt diese Aufgaben mit hierfür speziell fortgebildetem Personal in der TOG rund um die Uhr PI-weit wahr. Die PD können diese Aufgaben auch dem KDD in den PI zuweisen, die in diesem Fall im ZKD, FK 5, einzurichten sind.

Die PD können auf Ebene der PI einen VUD im Aufgabenfeld Einsatz einrichten, sofern durch diese Zentralisierung eine Steigerung der Effektivität und Effizienz bei der Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen erreicht wird. Ein FK 7 ist in diesen Fällen nicht einzurichten. Diese Aufgaben nimmt dann der VUD wahr. Die Einrichtung eines VUD ist dem MI/LPP zu berichten.

2.5.3.4 Ergänzende Regelungen

In jeder PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste der PD Hannover) ist ein Präventionsteam eingerichtet, das mit (zumindest) je einer oder einem Beschäftigten die Funktionen

  • der oder des Beauftragten für Jugendsachen,

  • der oder des Beauftragten für Kriminalprävention und

  • der Verkehrssicherheitsberaterin oder des Verkehrssicherheitsberaters

abdeckt.

Neben seinen Aufgaben im gesamten Zuständigkeitsbereich übernimmt der ZKD auch die Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität am Sitz der PI (mit Ausnahme der PI Braunschweig).

Soweit erforderlich, können am Sitz der PI an mehreren Standorten ESD vorgehalten werden, die jeweils von einer Leiterin oder einem Leiter geführt werden.

Die Dienstabteilungsleiterin oder der Dienstabteilungsleiter (DAL) oder die Dienstschichtleiterin oder der Dienstschichtleiter (DSL) des ESD am Sitz der PI vertritt außerhalb der Geschäftszeiten die PI und ist insofern weisungsbefugt gegenüber den zugeordneten Dienststellen. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, bestimmt die PD die Vertretungsregelung i. S. des Satzes 1. Die TOG und die örtliche Leitstelle sind Bestandteil des ESD der PI und unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht der oder des DAL oder der oder des DSL; ausgenommen sind der KDD und Leitstellen am Sitz der PD. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, sind die Aufgaben einem dieser ESD für den Zuständigkeitsbereich zu übertragen.

Aufgabenschwerpunkte der Verfügungseinheiten sind:

  • Wahrnehmung von Aufgaben der spezialisierten Verkehrsüberwachung,

  • Durchführung operativer Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung,

  • Bewältigung besonderer Einsatzlagen,

  • Bewältigung sonstiger Schwerpunktaufgaben nach Lagebeurteilung der PI.

2.5.4 PK

Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz wird im PK eigenständig "Rund-um-die-Uhr-Dienst" versehen. Ein PK verfügt über eine Personalstärke von mindestens 24 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (ohne angegliederte PSt).

Sofern am Sitz eines Landkreises keine PI eingerichtet ist, steht die Leiterin oder der Leiter des dortigen PK als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den Landkreis zur Verfügung.

2.5.4.1 Sachliche Zuständigkeiten

Das PK ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im jeweiligen Dienstbezirk zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.

Die PK führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PSt.

2.5.4.2 Örtliche Zuständigkeiten

Die PD legen die Zuständigkeitsbereiche der ihnen zugeordneten PK fest.

2.5.4.3 Innere Strukturen

Ein PK gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 9 ):

  • Leitung mit Innerem Dienst;

  • Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) mit den Aufgabenfeldern (AF) - Aufzählung nicht abschließend -

    • AF 1 "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit",

    • AF 2 "Eigentums- und Rauschgiftdelikte",

    • AF 3 "Betrugsdelikte",

    • AF 4 "Jugendsachen",

    • AF 5 "Verkehr";

  • ESD.

2.5.4.4 Ergänzende Regelungen

Die Leiterin oder der Leiter eines PK ist verantwortlich für die Präventionsarbeit. Innerhalb des PK kann dabei je nach Aufgabenumfang Präventionsarbeit durch Angehörige des PK als Bestandteil des Hauptamtes und/oder mit Einrichtung entsprechender Dienstposten im Hauptamt wahrgenommen werden. Die Entscheidung obliegt der PD.

Die fachliche Koordination der Präventionsarbeit liegt beim Präventionsteam der PI.

Fachlich qualifiziertes Personal ist innerhalb der KED entsprechend den Erfordernissen in ausreichender Anzahl einzusetzen. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Arbeitsanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, kann für eine schwerpunktorientierte und nahtstellenarme Bearbeitung von Delikten die Zuordnung von Vorgängen unter Außerachtlassung von Aufgabenfeldgrenzen flexibel gestaltet werden. In kleineren KED kann von einer Binnenstruktur abgewichen werden.

In jedem PK ist kriminaltechnische Kompetenz vorzuhalten. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellenanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, sind gesonderte Dienstposten/Arbeitsplätze einzurichten. Die Entscheidung über die Einrichtung obliegt der PD.

Kontaktbereichsdienst ist Aufgabe der Dienststelle vor Ort. Zur Stärkung der Präsenz und Bürgernähe der Polizei Niedersachsen können die PD die Verteilung von hauptamtlichen Kontaktbereichsbeamtinnen oder Kontaktbereichsbeamten innerhalb der Polizeiinspektionen nach eigenem Ermessen vornehmen, jedoch ist in jedem Polizeikommissariat (Ausnahme: PK BAB) der Kontaktbereichsdienst vorzusehen.

2.5.5 PK BAB

Das PK BAB ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf den BAB zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.

Das PK BAB gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:

  • Leitung mit Innerem Dienst,

  • KED,

  • ESD BAB.

Der KED wird organisatorisch nicht untergliedert.

2.5.6 WSPI (nur PD Oldenburg)

2.5.6.1 Sachliche Zuständigkeiten

Die WSPI bewältigt eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch die WSPI sicherzustellen.

Die WSPI führt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr zugeordneten WSPSt.

2.5.6.2 Örtliche Zuständigkeiten

Der Dienstbezirk umfasst grundsätzlich

  • die zugewiesenen Wasserflächen,

  • die Häfen, Anleger, Lade- und Löschstellen sowie

  • die Wasserbauten, Schleusen, Kai- und Uferanlagen.

Einzelheiten sind den Anlagen 10a und 10b zu entnehmen.

2.5.6.3 Innere Strukturen

Die WSPI gliedert sich wie folgt:

  • Leitung,

  • Koordinierungsstelle Wasserschutzpolizei (KoSt WSP), zugleich Stab WSPI,

  • WSP-Leitstelle sowie den

  • WSPSt Wilhelmshaven, Emden, Brake und Stade.

2.5.6.4 Ergänzende Regelungen

Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung, zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen auf Länder-, Bundes- und internationaler Ebene, zur Gewährleistung des Vorhaltens erforderlicher Einsatzmittel nach einheitlichem Qualitätsstandard und einer Organisation, die den besonderen Herausforderungen des Einsatzraumes Wasser entspricht, ist eine KoSt WSP eingerichtet; deren Zuständigkeit erstreckt sich auch auf den Bereich WSP-Binnen.

2.5.7 PSt bzw. WSPSt

2.5.7.1 PSt

Die PSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Neben Sachbearbeitung und Kontaktbereichsdienst kann dies auch der ESD sein. Die PSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine PSt ist bei einer PI, einem PK oder einer anderen PSt anzubinden.

Eine PSt wird organisatorisch nicht untergliedert.

2.5.7.2 WSPSt

Die WSPSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Die WSPSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine WSPSt ist bei einer PI anzubinden.

Eine WSPSt wird organisatorisch nicht untergliedert.

2.6 Besonderheiten bei der PD Hannover

Die PD Hannover ist im Organisationsgefüge der Landespolizei in Teilbereichen gesondert zu betrachten (siehe Schaubild, Anlage 11 ). Die besondere städtische Ausprägung erfordert die zentrale Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, die in den anderen PD dezentral bewältigt werden.

In der PD Hannover ist eine PI Besondere Dienste eingerichtet. Die PI Besondere Dienste steht ebenengleich neben den PI sowie dem ZKD der PD Hannover und gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:

  1. a)

    Leitung mit Innerem Dienst,

  2. b)

    Zentraler Verkehrsdienst (ZVD) mit

    • Einsatz- und Streifendienst Bundesautobahn (ESD BAB),

    • VUD,

    • Spezialisierte Verfügungseinheit (SVE),

    • Kriminal- und Verkehrsermittlungsdienst (KVED),

    • WSPSt,

  3. c)

    Einsatz mit

    • Sachgebiet Einsatz,

    • VE,

    • RuH.

Die PI Besondere Dienste mit den aufgeführten Organisationseinheiten ist im gesamten Bereich der PD Hannover zuständig.

Ferner wird die landesweite Einsatzaufgabe der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen (PASt NI/HB) am Sitz der PD Hannover im Dezernat 12 wahrgenommen.

Darüber hinaus werden weitere Aufgaben, die landesweit im Wesentlichen den PI obliegen, in der PD Hannover zentral im Stabsbereich der Direktion wahrgenommen:

  • Lage- und Führungszentrale - soweit nicht Regionalleitstelle -,

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

  • Aus- und Fortbildung,

  • Gefahrenabwehr/Umweltschutz,

  • Wirtschaftsverwaltung,

  • Führungs- und Einsatzmittel (dezentral auf Ebene der PI nur in geringem Umfang) und

  • technische Prävention.

In den PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste) ist jeweils ein KED, wie in den PK, eingerichtet. Darüber hinaus gibt es im KED das zusätzliche AF Zentrale Ermittlungsgruppen (AF ZEG) und eine Ständige Ermittlungsgruppe KKS.

In der PD Hannover ist ein ZKD eingerichtet, in den eine ZKI integriert ist.

Der ZKD (siehe Schaubild, Anlage 12 ) ist eine Polizeidienststelle, steht ebenengleich neben den PI und gliedert sich wie folgt:

  • Leitung mit den zentralen Diensten, zentralen Funktionen und Analysestelle;

  • Fünf Kriminalfachinspektionen (KFI), die sich in FK gliedern

    • KFI 1 "Straftaten gegen Leben und Freiheit, Todesermittlungen, ärztliche Kunstfehler, EG Cold Case, Brand-, Sprengstoff- u. besondere Waffendelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinder-/Jugendpornografie, Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS)",

    • KFI 2 "Raub, Erpressung, Bandenkriminalität, ZEG Trick, ZEG Kfz",

    • KFI 3 "Digitale Ermittlungs- u. Analyseeinheit, Cybercrime, Wirtschaftskriminalität (WiKri), Produkt- u. Markenpiraterie, Umwelt, strafrechtliche Nebengesetzte, Korruptions- und Amtsdelikte, Versicherungs- und Abrechnungsbetrug, Polizeiliche Gewinn- und Vermögensabschöpfung (PGV), Falschgeld",

    • KFI 4 "Allgemeine Schutzaufgaben, Sicherheitsüberprüfungen, Prävention, Führung Vertrauenspersonen, Staatsschutz, PMK Links/Rechts (Analyse, Ermittlungen), PMK Religiöse Ideologie/Ausländische Ideologie (Analyse, Ermittlungen)"

    • KFI 5 "KDD, Kriminaltechnik (KT), KT-Service, Erkennungsdienst, Personen- und Sachfahndung, Haftbefehlsammelstelle, Datenverarbeitungsgruppe, Kriminalaktenhaltung, Asservatenstelle, Zentrale Qualitätssicherung Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (ZQS PIAV)"

  • ZKI mit Leitung und Zentrale Dienste;

  • Ermittlungen mit den FK

    • FK Analyse,

    • FK 1 "OK, Schwerstkriminalität, besondere Fälle WiKri",

    • FK 2 "Milieustraftaten, Prostitution, Glücksspiel, Rocker/Türsteher" und

    • FK 3 "Handel mit Betäubungsmitteln";

  • Operative Maßnahmen mit

    • MEK und

    • Führung von Vertrauenspersonen.

2.7 Zusammenwirken in der Kriminalitätsbekämpfung

Die Bearbeitungszuständigkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung werden durch einen gesonderten Erlass geregelt.

Abschnitt 3 PolOrgRdErl - ZPD NI

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Titel
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Redaktionelle Abkürzung
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Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

3.1 Allgemeines

Die ZPD NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover.

3.2 Aufgaben

Die ZPD NI hat die Aufgaben der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), der Landesanalysestelle Verkehr, der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), des Fuhrpark- und Einsatzmittelmanagements, des Zentralen Technikbetriebes Kraftfahrzeuge (Zentraler Technikbetrieb Kfz)/Waffen und Einsatzmittel (WuE)/KT, des Medizinischen Dienstes, des Zentralen Fahrdienstes, des Zentralen Diensthundwesens, des Sozialwissenschaftlichen Dienstes sowie des Polizeiorchesters.

Ihr obliegen landesweit Service- und Unterstützungsaufgaben. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt sie auf Ersuchen die Polizeibehörden und die PA NI.

Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit und das Notfallmanagement in der Informationstechnik der Polizei des Landes Niedersachsen. Dieses beinhaltet das funktionale Weisungsrecht zur Festlegung landesweit einheitlicher Normen und Standards im Bereich der IT-Sicherheit sowie des Notfallmanagements in der Informationstechnik und deren Überwachung.

3.3 Leitung

Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die ZPD NI. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich das Dezernat 01.

3.4 Innere Struktur

Die ZPD NI gliedert sich wie folgt in Abteilungen und Dezernate (siehe Schaubild, Anlage 13 ):

3.4.1
Behördenleitung mit

Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben".

3.4.2
Abteilung 1 "Personalservice, Finanzen" mit

  • Dezernat 11 "Personalmanagement",

  • Dezernat 12 "Recht",

  • Dezernat 13 "Finanz- und Liegenschaftsmanagement",

  • Dezernat 14 "Medizinischer Dienst",

  • Dezernat 15 "Sozialwissenschaftlicher Dienst" (SWD).

Die Abteilung 1 nimmt insbesondere Querschnittsaufgaben für die ZPD NI und landesweite Serviceaufgaben wahr.

3.4.3
Abteilung 2 "Einsatz" mit

  • Dezernat 21 "Einsatzmanagement",

  • Dezernat 22 "Bereitschaftspolizei",

    • 1. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,

    • 2. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,

    • 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft Braunschweig,

    • 4. Bereitschaftspolizeihundertschaft Lüneburg,

    • 5. Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen,

    • 6. Bereitschaftspolizeihundertschaft Oldenburg,

    • 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft Osnabrück,

    • Technische Einsatzeinheiten.

Die Aufgaben der Bereitschaftspolizei und des Zentralen Diensthundwesens werden in der Abteilung 2 wahrgenommen.

Die Bereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzlagen eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zur Unterstützung der Polizeibehörden sowohl des Landes Niedersachsen als auch anderer Bundesländer sowie des Bundes im Rahmen des Artikels 35 Abs. 3, des Artikels 91 Abs. 2 und der Artikel 115a ff. GG. Sie unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben aus besonderen Anlässen sowie im täglichen Dienst.

Eine Gliederung erfolgt gemäß Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung.

In der ZPD NI werden die behördenübergreifenden Angelegenheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" einschließlich der Trainings der Einsatzeinheiten koordiniert.

Weiterhin stellt die ZPD NI die Wahrnehmung und Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen sowie Aufgaben, die sich aus dem CBRN-Aktionsplan sowie der CBRNE-Agenda (chemischen [C], biologischen [B], radiologischen [R], nuklearen [N] Gefahren sowie Explosivstoffen [E]) ergeben, sicher.

3.4.4
Abteilung 3 "Mobilität, Einsatzmittel" mit

  • Dezernat 31 "Fuhrparkmanagement, Einsatzmittel",

  • Dezernat 32 "Zentraler Technikbetrieb Kfz/WuE/KT",

  • Dezernat 33 "Zentraler Fahrdienst Niedersachsen" (ZFN),

  • Dezernat 34 "PHuStN".

Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung und Erprobung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie deren zentrale Instandsetzung. Die Abteilung ist verantwortlich für die Rahmenplanung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel auf Basis von Kennzahlensystemen und Standards. Weiterhin werden die Aufgaben des Fuhrparkmanagements, des Schießstättenmanagements, des ZFN und der PHuStN wahrgenommen. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die Führungs- und Einsatzmittel ohne IKT zugewiesen.

3.4.5
Abteilung 4 "Informations- und Kommunikationstechnologie" mit

  • Dezernat 41 "IKT-Servicemanagement",

  • Dezernat 42 "Polizeiliche Fachanwendungen",

  • Dezernat 43 "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN)/Infrastruktur".

Zu ihren Kernaufgaben zählen die Planung, die Entwicklung und der Betrieb sowie die Servicebereitstellung für IKT-Anwendungen und IKT-Infrastruktur. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die IKT zugewiesen.

Die ASDN gewährleistet den operativen Betrieb des Digitalfunknetzes im Land für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie hat im eigenen Verantwortungsbereich Richtlinien- und Weisungskompetenz bei der Umsetzung fach- und aufgabenbezogener Vorgaben und Konzepte gegenüber allen BOS. Die ASDN ist zentrale Ansprechstelle für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), den Bund und die Länder für alle operativ-betrieblichen Themen.

3.5 Geschäftsordnung und -verteilung

Die ZPD NI gibt sich in Anlehnung an die gemeinsame Geschäftsordnung der PD eine Geschäftsordnung und erstellt auf der Grundlage der Organisationsübersicht einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem MI/LPP zu berichten.

Abschnitt 4 PolOrgRdErl - LKA NI

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

4.1 Allgemeines

Das LKA NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover.

4.2 Aufgaben

Das LKA NI nimmt als Zentralstelle der Kriminalitätsbekämpfung Aufgaben auf Landesebene wahr und führt Ermittlungen in schwierigen oder besonders gelagerten kriminalpolizeilichen Einzelfällen von überregionaler oder sonst herausgehobener Bedeutung durch. Es ist zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei i. S. des § 1 Abs. 2 BKAG.

Entsprechend § 100 Abs. 4 NPOG kann das LKA NI Verfahren in Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung einer Polizeibehörde zur zentralen Bearbeitung zuweisen, soweit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Polizeibehörden berührt sind und die Aufgabe zweckmäßig nur einheitlich wahrgenommen werden kann. Im Rahmen seiner Aufgaben kann das LKA NI fachliche Richtlinien herausgeben, von den anderen Polizeibehörden Auskünfte verlangen sowie entsprechende Akten und sonstige Unterlagen auswerten und Einzelanweisungen erteilen.

Insbesondere nimmt das LKA NI die nachfolgend dargestellten Aufgaben wahr:

4.2.1 Zentralstellenaufgaben

In seiner Zentralstellenfunktion hat das LKA NI insbesondere

  1. a)

    die erforderlichen Informationen zu sammeln, auszuwerten und zu steuern,

  2. b)

    die niedersächsischen Polizei- und sonstigen Strafverfolgungsbehörden sowie die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder unverzüglich über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten,

  3. c)

    dem Bundeskriminalamt die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Nachrichten, Informationen und Unterlagen zu übermitteln,

  4. d)

    Statistiken zum Kriminalitätsgeschehen einschließlich der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen (PKS), Kriminalitätslagebilder und Analysen zu erstellen sowie Kriminalitätsbekämpfungsstrategien zu entwickeln,

  5. e)

    den Rechtshilfeverkehr und den sonstigen polizeilichen Dienstverkehr in der Kriminalitätsbekämpfung mit ausländischen öffentlichen Stellen sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen für die Polizeibehörden des Landes durchzuführen und zu koordinieren, soweit diese Befugnisse nicht delegiert worden sind,

  6. f)

    kriminaltechnische, kriminalwissenschaftliche und erkennungsdienstliche Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstatten,

  7. g)

    praxisbezogene kriminologische Forschung in besonderen Bereichen der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben sowie kriminalistische Methoden zu entwickeln,

  8. h)

    die Verdeckten Ermittlerinnen oder Verdeckten Ermittler zu führen und einzusetzen,

  9. i)

    die Zielfahndung gemäß Polizeidienstvorschrift 384.1 zu betreiben, die Direktionsfahndung der Polizeibehörden sowie behörden- und länderübergreifende Fahndungen zu koordinieren,

  10. j)

    die polizeiliche Kriminalprävention und die kriminalpolizeiliche Beratung zu koordinieren und in gesondert geregelten Einzelfällen vorzunehmen,

  11. k)

    die Bearbeitung von Jugendsachen zu koordinieren,

  12. l)

    Zentrale Fachdienststellen für Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte, Prävention, Jugendsachen und Finanzermittlungen, zur Rauschgiftbekämpfung, Bekämpfung OK, Bekämpfung der WiKri und Korruptionsbekämpfung, für Interne Ermittlungen und Bekämpfung von Cybercrime sowie zur Bekämpfung der PMK zu betreiben,

  13. m)

    die Ermittlungen der Polizeibehörden zu koordinieren, soweit die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Polizeibehörden berührt sind und die besondere Bedeutung eine zentrale Koordinierung erfordert,

  14. n)

    behördenübergreifende Observationsaufgaben des polizeilichen Staatsschutzes zu koordinieren bzw. durchzuführen,

  15. o)

    behörden- und länderübergreifende Personenschutzaufgaben gemäß den Polizeidienstvorschriften 129 und 130 (Verschlusssachen) zu koordinieren bzw. durchzuführen,

  16. p)

    den behörden- und länderübergreifenden Einsatz MEK und deren Landesbereitschaft zu koordinieren,

  17. q)

    den Einsatz der Verhandlungsgruppen zu koordinieren,

  18. r)

    Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken im Internet zu betreiben,

  19. s)

    Zeugenschutz und zeugenschutzähnliche Maßnahmen bei herausragenden Gefährdungssachverhalten gemäß Polizeidienstvorschrift 129 durchzuführen,

  20. t)

    Monitoring von Fahndungen nach Entweichungen aus behördlichem Gewahrsam.

4.2.2 Ermittlungs- und Einsatzaufgaben

Das LKA NI führt polizeiliche Ermittlungen durch im Rahmen der Strafverfolgung

  1. a)

    mit ausschließlicher Zuständigkeit in Fällen

    • der Spionage,

    • von NS-Gewaltdelikten,

    • des illegalen Umgangs mit radioaktiven Stoffen;

  2. b)

    soweit eine zentrale Bearbeitung geboten ist, in Fällen von

    • OK,

    • Bandenkriminalität,

    • Rauschgiftkriminalität,

    • Menschenhandel,

    • Falschgeldkriminalität,

    • illegalem Waffenhandel,

    • WiKri,

    • Cybercrime,

    • Umweltkriminalität,

    • Korruptionsdelikten,

    • internen Ermittlungen,

    • Geldwäsche,

    • PMK;

  3. c)

    in anderen Fällen, soweit

    • das MI/LPP diese anordnet oder ihnen zustimmt,

    • Gerichte oder Staatsanwaltschaften darum ersuchen oder einen Auftrag erteilen,

    • das Bundeskriminalamt dem Land die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung gemäß dem BKAG im Einvernehmen mit dem MI/LPP zuweist,

    • eine andere Polizeibehörde darum ersucht und das LKA NI dies für geboten erachtet.

Diese Aufgaben können auch Maßnahmen der Gefahrenabwehr zur Verhütung entsprechender Straftaten und/oder Maßnahmen zur Einsatzbewältigung einschließen.

Das LKA NI kann seine Aufgaben nach Absatz 1 Buchst. a und b im Einzelfall einer anderen Polizeibehörde übertragen, soweit eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung sichergestellt ist.

4.2.3 Unterstützungsaufgaben

Das LKA NI unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die Bereitstellung und den Einsatz von besonders qualifiziertem Personal sowie spezieller Technik.

Das LKA NI hat hierbei insbesondere

  1. a)

    in besonderen Fällen die Tatortarbeit zu unterstützen,

  2. b)

    in besonderen Fällen die Ursachen eines Brandes sowie einer Explosion zu untersuchen,

  3. c)

    unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen zu entschärfen,

  4. d)

    durch den Einsatz spezieller Operativtechnik zu unterstützen und den Technikeinsatz zu koordinieren,

  5. e)

    bei Einsatzlagen zur Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität in taktischer und technischer Hinsicht zu beraten,

  6. f)

    bei der deliktsübergreifenden Sicherung und Untersuchung von Produkten und Anlagen der Informationstechnik zu unterstützen,

  7. g)

    bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in technischer und methodischer Hinsicht zu unterstützen und den Einsatz der Überwachungstechnik zu koordinieren,

  8. h)

    die Fahndung/Recherche in Datennetzen zu betreiben,

  9. i)

    bei Einsatzlagen zur Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität die Unterstellung von Kräften des Spezialeinsatzkommandos zu gewährleisten,

  10. j)

    die "Technischen Trupps CBRN" in chemisch-wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Angelegenheiten zu beraten und durch Einsatz mobiler wissenschaftlicher Analysetechnik zu unterstützen.

Ein besonderer Fall i. S. des Absatzes 2 Buchst. a und b ist insbesondere gegeben, wenn

  • spezielle Kenntnisse, Mittel oder Methoden erforderlich sind,

  • die Tatbegehung besonders schwer nachweisbar oder außergewöhnlich ist oder

  • das Ausmaß des Schadens für die Einzelne oder den Einzelnen oder die Allgemeinheit besonders groß ist und/oder wenn der Sachverhalt geeignet ist,

    • die öffentliche Sicherheit erheblich zu gefährden oder zu stören,

    • in der Öffentlichkeit Aufsehen oder Beunruhigung zu erregen,

    • in den Medien zu besonderen Erörterungen zu führen oder

    • sonst eine besondere politische Bedeutung zu erlangen.

Des Weiteren unterstützt das LKA NI die Polizeibehörden, wenn

  • das MI/LPP es anordnet oder dem zustimmt,

  • Gerichte oder Staatsanwaltschaften darum ersuchen oder einen Auftrag erteilen oder

  • eine Polizeibehörde darum ersucht und das LKA NI eine Unterstützung für geboten erachtet.

4.2.4 Sonstige Aufgaben

Das LKA NI nimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • ebenenbezogene Bund-Länder-Gremienarbeit,

  • Zeugenschutz und operativer Opferschutz i. S. des Bezugserlasses zu c,

  • Führen von Kriminalakten gemäß gesonderter Regelung,

  • Mitwirkung bei der Einleitung/Durchführung von Personenfeststellungsverfahren, soweit seine Einrichtungen hierzu notwendig sind oder die Mitwirkung des Bundeskriminalamtes, eines anderen Landeskriminalamtes oder einer ausländischen Polizeidienststelle erforderlich ist.

4.3 Zusammenarbeit

Die Polizeibehörden übermitteln dem LKA NI unverzüglich alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen. Das LKA NI unterrichtet unverzüglich die örtlich zuständigen PD von der Wahrnehmung eigener Ermittlungsaufgaben oder von der Zuweisung von Ermittlungsverfahren an eine PD. Das LKA NI kann Beschäftigte zur Unterstützung der Ermittlungen zu einer PD entsenden sowie bei Bedarf von den Polizeibehörden und der PA NI personelle und sachliche Unterstützung anfordern.

4.4 Leitung

Die Präsidentin oder der Präsident des LKA NI leitet die Polizeibehörde. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des LKA NI wahr, diese oder dieser leitet zugleich das Dezernat 01 und hat die Dienst- und Fachaufsicht über den Bereich Kriminologische Forschung und Statistik. Sie oder er übernimmt grundsätzlich die unmittelbare Einsatzleitung bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung.

4.5 Innere Struktur

Das LKA NI gliedert sich wie folgt (siehe Schaubild, Anlage 14 ):

  • Behördenleitung mit Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben" und Kriminologischer Forschung und Statistik (KFS),

  • Abteilung 1 "Personal, Recht und Logistik",

  • Abteilung 2 "Einsatz- und Ermittlungsunterstützung",

  • Abteilung 3 "Analyse, Prävention und Ermittlung",

  • Abteilung 4 "Polizeilicher Staatsschutz",

  • Abteilung 5 "Kriminaltechnisches Institut".

4.6 Geschäftsordnung und -verteilung

Das LKA NI gibt sich in Anlehnung an die Gemeinsame Geschäftsordnung der PD eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind auch die internen Funktionsabläufe und Kompetenzen der Koordinierungsstelle Spezialeinheiten (KOST SE), der Koordinierungsstelle Kriminaltechnik (KOST KT) und der KFS zu beschreiben.

Auf der Grundlage der Organisationsübersicht erstellt das LKA NI einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem MI/LPP zu berichten.