Abschnitt 1 PolOrgRdErl - Landespolizeipräsidium (LPP)
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PolOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
1.1 Aufgaben
Das LPP übt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden aus.
Das LPP nimmt die Aufsicht über die Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen (im Folgenden: PolAkadG ND) wahr.
Als Abteilung des MI als oberste Landesbehörde der Polizei Niedersachsen gewährleistet das LPP im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere die strategische Führung der Landespolizei und steuert die konzeptionelle Zukunftsausrichtung.
1.2 Leitung
Die Landespolizeipräsidentin oder der Landespolizeipräsident leitet das LPP. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Landespolizeidirektorin oder der Landespolizeidirektor wahr. Diese oder dieser leitet zugleich das Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit".
1.3 Innere Struktur
Das LPP gliedert sich in folgende Referate (siehe Schaubild, Anlage 2 ):
Referat 21 "Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU/internationale polizeiliche Zusammenarbeit",
Referat 22 "Recht",
Referat 23 "Kriminalitätsbekämpfung",
Referat 24 "Einsatz und Verkehr",
Referat 25 "Personal",
Referat 26 "Technik und Finanzen".