Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 03.03.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 PolOrgRdErl - ZPD NI

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

3.1 Allgemeines

Die ZPD NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover.

3.2 Aufgaben

Die ZPD NI hat die Aufgaben der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), der Landesanalysestelle Verkehr, der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), des Fuhrpark- und Einsatzmittelmanagements, des Zentralen Technikbetriebes Kraftfahrzeuge (Zentraler Technikbetrieb Kfz)/Waffen und Einsatzmittel (WuE)/KT, des Medizinischen Dienstes, des Zentralen Fahrdienstes, des Zentralen Diensthundwesens, des Sozialwissenschaftlichen Dienstes sowie des Polizeiorchesters.

Ihr obliegen landesweit Service- und Unterstützungsaufgaben. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt sie auf Ersuchen die Polizeibehörden und die PA NI.

Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit und das Notfallmanagement in der Informationstechnik der Polizei des Landes Niedersachsen. Dieses beinhaltet das funktionale Weisungsrecht zur Festlegung landesweit einheitlicher Normen und Standards im Bereich der IT-Sicherheit sowie des Notfallmanagements in der Informationstechnik und deren Überwachung.

3.3 Leitung

Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die ZPD NI. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich das Dezernat 01.

3.4 Innere Struktur

Die ZPD NI gliedert sich wie folgt in Abteilungen und Dezernate (siehe Schaubild, Anlage 13 ):

3.4.1
Behördenleitung mit

Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben".

3.4.2
Abteilung 1 "Personalservice, Finanzen" mit

  • Dezernat 11 "Personalmanagement",

  • Dezernat 12 "Recht",

  • Dezernat 13 "Finanz- und Liegenschaftsmanagement",

  • Dezernat 14 "Medizinischer Dienst",

  • Dezernat 15 "Sozialwissenschaftlicher Dienst" (SWD).

Die Abteilung 1 nimmt insbesondere Querschnittsaufgaben für die ZPD NI und landesweite Serviceaufgaben wahr.

3.4.3
Abteilung 2 "Einsatz" mit

  • Dezernat 21 "Einsatzmanagement",

  • Dezernat 22 "Bereitschaftspolizei",

    • 1. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,

    • 2. Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,

    • 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft Braunschweig,

    • 4. Bereitschaftspolizeihundertschaft Lüneburg,

    • 5. Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen,

    • 6. Bereitschaftspolizeihundertschaft Oldenburg,

    • 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft Osnabrück,

    • Technische Einsatzeinheiten.

Die Aufgaben der Bereitschaftspolizei und des Zentralen Diensthundwesens werden in der Abteilung 2 wahrgenommen.

Die Bereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzlagen eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zur Unterstützung der Polizeibehörden sowohl des Landes Niedersachsen als auch anderer Bundesländer sowie des Bundes im Rahmen des Artikels 35 Abs. 3, des Artikels 91 Abs. 2 und der Artikel 115a ff. GG. Sie unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben aus besonderen Anlässen sowie im täglichen Dienst.

Eine Gliederung erfolgt gemäß Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung.

In der ZPD NI werden die behördenübergreifenden Angelegenheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" einschließlich der Trainings der Einsatzeinheiten koordiniert.

Weiterhin stellt die ZPD NI die Wahrnehmung und Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen sowie Aufgaben, die sich aus dem CBRN-Aktionsplan sowie der CBRNE-Agenda (chemischen [C], biologischen [B], radiologischen [R], nuklearen [N] Gefahren sowie Explosivstoffen [E]) ergeben, sicher.

3.4.4
Abteilung 3 "Mobilität, Einsatzmittel" mit

  • Dezernat 31 "Fuhrparkmanagement, Einsatzmittel",

  • Dezernat 32 "Zentraler Technikbetrieb Kfz/WuE/KT",

  • Dezernat 33 "Zentraler Fahrdienst Niedersachsen" (ZFN),

  • Dezernat 34 "PHuStN".

Zu den Aufgaben gehören die Entwicklung und Erprobung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie deren zentrale Instandsetzung. Die Abteilung ist verantwortlich für die Rahmenplanung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel auf Basis von Kennzahlensystemen und Standards. Weiterhin werden die Aufgaben des Fuhrparkmanagements, des Schießstättenmanagements, des ZFN und der PHuStN wahrgenommen. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die Führungs- und Einsatzmittel ohne IKT zugewiesen.

3.4.5
Abteilung 4 "Informations- und Kommunikationstechnologie" mit

  • Dezernat 41 "IKT-Servicemanagement",

  • Dezernat 42 "Polizeiliche Fachanwendungen",

  • Dezernat 43 "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN)/Infrastruktur".

Zu ihren Kernaufgaben zählen die Planung, die Entwicklung und der Betrieb sowie die Servicebereitstellung für IKT-Anwendungen und IKT-Infrastruktur. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe der internen Koordination für die IKT zugewiesen.

Die ASDN gewährleistet den operativen Betrieb des Digitalfunknetzes im Land für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie hat im eigenen Verantwortungsbereich Richtlinien- und Weisungskompetenz bei der Umsetzung fach- und aufgabenbezogener Vorgaben und Konzepte gegenüber allen BOS. Die ASDN ist zentrale Ansprechstelle für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), den Bund und die Länder für alle operativ-betrieblichen Themen.

3.5 Geschäftsordnung und -verteilung

Die ZPD NI gibt sich in Anlehnung an die gemeinsame Geschäftsordnung der PD eine Geschäftsordnung und erstellt auf der Grundlage der Organisationsübersicht einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem MI/LPP zu berichten.