Abschnitt 2 PolOrgRdErl - Polizeidirektionen (PD)
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PolOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
2.1 Allgemeines
Gemäß § 90 NPOG sind die PD Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück eingerichtet (siehe Schaubilder, Anlagen 3a und 3b ). Sie haben ihren Sitz in diesen Städten.
Die PD weisen grundsätzlich die gleiche Organisationsstruktur auf. Abweichungen sind zu den jeweiligen Punkten aufgeführt. Die für die PD Hannover geltenden Abweichungen sind in Nummer 2.6 zusammengefasst.
2.2 Aufgaben
2.2.1 Die PD nehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die polizeilichen Aufgaben wahr, sofern nicht der Polizeibehörde für zentrale Aufgaben (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen [ZPD NI]) oder dem Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) einzelne Aufgaben übertragen sind. Darüber hinaus sind sie für die ihnen per Rechts- oder Verwaltungsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zuständig. Sie führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten Bereiche.
2.2.2 Abweichend von Nummer 2.2.1 nehmen die PD polizeiliche Aufgaben auf Streckenabschnitten der Bundesautobahnen (BAB) im Zuständigkeitsbereich anderer PD gemäß Anlage 4a und auf Streckenkilometern der Binnengewässer gemäß Anlage 4b wahr.
2.3 Leitung
Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die PD. Ihre oder seine ständige Vertretung nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr; diese oder dieser leitet zugleich die Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" der PD. Die Übernahme der unmittelbaren Einsatzleitung in einer besonderen Aufbauorganisation bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung legt die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident fest.
2.4 Stab der PD
2.4.1 Innere Struktur
2.4.1.1 Der Stab der PD gliedert sich in Abteilungen und Dezernate wie folgt (siehe Schaubild, Anlage 3 a):
Behördenleitung mit Dezernat 01 "Zentrale Aufgaben";
Abteilung 1 "Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik" mit
Dezernat 11 "Kriminalitätsbekämpfung",
Dezernat 12 "Einsatz und Verkehr" mit angegliederter Diensthundführerstaffel bzw. Reiter- und Diensthundführerstaffel (RuH) in der PD Braunschweig sowie der Lage- und Führungszentrale, soweit keine Regionalleitstelle als Dezernatsteil oder Dienststelle angegliedert ist,
Dezernat 13 "Personal",
Dezernat 14 "Führungs- und Einsatzmittel";
Abteilung 2 "Wirtschaftsverwaltung, Recht" mit
Dezernat 21 "Wirtschaftsverwaltung",
Dezernat 22 "Recht".
2.4.1.2 Die den Dezernaten zugewiesenen Aufgaben ergeben sich aus dem Mustergeschäftsverteilungsplan gemäß Anlage 5 , der bis zur dargestellten Gliederungstiefe bindend ist. Ausnahmen erfordern die Genehmigung des MI.
2.4.2 Ergänzende Regelungen
2.4.2.1 Bei polizeilichen Einsätzen von herausragender Bedeutung und/oder bei besonderen Katastrophenlagen erfolgt eine Stabsbildung aus den Bediensteten der PD (besondere Aufbauorganisation). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.
2.4.2.2 Die Lage- und Führungszentrale der PD nimmt zugleich für die an ihrem Sitz befindliche Polizeiinspektion (PI) die Aufgaben der örtlichen Leitstelle wahr.
2.4.2.3 Soweit eine Regionalleitstelle bei der PD eingerichtet ist, übernimmt diese die Aufgaben der aufgelösten örtlichen Leitstellen im Zuständigkeitsbereich.
2.4.2.4 Die Diensthundführerstaffeln werden in Diensthundführergruppen untergliedert, die zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit grundsätzlich dezentral bereitgehalten werden.
2.4.2.5 Die Reiterstaffeln der PD Braunschweig und PD Hannover sind landesweit einzusetzen.
2.4.2.6 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP einzelnen PI die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung von Einsatzeinheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" (LEO "Leine" Einheiten) übertragen.
2.4.2.7 Die PD (ausgenommen PD Hannover) richten Regionale Kontrollgruppen als Aufrufeinheiten zur zeitweiligen überörtlichen Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs ein.
2.4.2.8 Die PD können mit Zustimmung des MI/LPP Präventionspuppenbühnen einrichten. Diese sind im Aufgabenbereich Prävention der Polizeibehörde anzusiedeln. Zum Zweck der flächendeckenden Verfügbarkeit können diese auch disloziert bereitgehalten werden.
2.5 Polizeidienststellen
2.5.1 Einrichtung von Polizeidienststellen
2.5.1.1 Polizeidienststellen der PD sind
- a)
die Zentralen Kriminalinspektionen (ZKI), ausgenommen PD Hannover,
- b)
die PI, ihnen zugeordnet die
Polizeikommissariate (PK) und
Autobahnpolizeikommissariate (PK BAB),
- c)
die Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) in der PD Oldenburg,
- d)
die Regionalleitstellen, soweit diese nicht als Dezernatsteil angebunden sind,
- e)
der Zentrale Kriminaldienst (ZKD) in der PD Hannover,
- f)
die RuH der PD Braunschweig.
2.5.1.2 Die in Anlage 6 aufgeführten Polizeidienststellen sind eingerichtet. Die ZKI und WSPI sind ebenengleich einer PI unterhalb der jeweiligen PD angebunden. Die PK sind den PI zugeordnet. Polizeistationen (PSt) bzw. Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt) gemäß Anlage 6 sind Organisationseinheiten der PI oder PK. Die Dislozierung von Teilen einer Dienststelle oder Organisationseinheit ist gegenüber dem MI/LPP anzuzeigen.
2.5.2 ZKI
In jeder PD ist eine ZKI eingerichtet. Die ermittelnden Organisationsteile der ZKI sind an einem Standort zu bündeln. Die Besonderheiten der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.
2.5.2.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die ZKI ist als zentrale Dienststelle der PD vorrangig für die Aufgabenbereiche
Organisierte Kriminalität (OK),
besondere Fälle von Komplexen Kriminellen Strukturen (KKS),
besondere Fälle der Bandenkriminalität,
besondere Fälle der Wirtschaftskriminalität,
Cybercrime in bestimmten bzw. herausragenden Fällen und Korruptionskriminalität, sofern strukturell,
Finanzermittlungen,
besondere Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK),
sonstige Kriminalität gemäß Einzelzuweisung, sofern eine zentrale Sachbearbeitung erforderlich ist, und
einsatz- und ermittlungsunterstützende operative Maßnahmen
zuständig.
2.5.2.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die ZKI ist im Bereich der jeweiligen PD zuständig.
2.5.2.3 Innere Strukturen
Die ZKI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 7 ):
Leitung mit
Personal/Aus- und Fortbildung,
Führungs- und Einsatzmittel,
Wirtschaftsverwaltung/Innerer Dienst;
Ermittlungen mit
Analysestelle, einschließlich Finanzermittlungsgruppe (FEG),
Datenverarbeitungsgruppe sowie den Fachkommissariaten (FK),
FK "OK/KKS",
FK "Wirtschafts-, Korruptionskriminalität, Cybercrime",
FK "Polizeilicher Staatsschutz",
FK "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift" (nur PD Oldenburg und Osnabrück),
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Bremen-Oldenburg (GEBO [nur PD Oldenburg]);
Operative Maßnahmen mit
Mobilem Einsatzkommando (MEK),
Führung Vertrauenspersonen,
Direktionsfahndung.
2.5.3 PI
2.5.3.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die PI bewältigen eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch jede PI sicherzustellen. Die Aufgaben der PI Besondere Dienste in der PD Hannover erfolgen gemäß besonderer Weisung.
Die PI führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PK und PSt bzw. WSPSt.
Am Sitz der PI nimmt diese - mit Ausnahme der PI Braunschweig sowie der PI Besondere Dienste in der PD Hannover - zugleich die Aufgaben eines PK wahr.
2.5.3.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die PI sind in den nach Anlage 6 zugewiesenen Grenzen zuständig. Darüber hinaus sind sie zuständig für die Flächen, die dem Bezirk einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gemeinde durch Verordnung zugewiesen werden. Die PD Hannover hat die Zuständigkeitsbereiche ihrer zugeordneten PI durch eine Rahmenverfügung festgelegt. Änderungen bedürfen der Zustimmung des MI/LPP.
Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche haben die PD die übergreifenden Zuständigkeiten der PI auf den BAB für BAB-typische polizeiliche Tätigkeiten sowie auf den Binnengewässern für wasserschutzpolizeiliche Tätigkeiten selbst geregelt. Änderungen sind dem MI/LPP anzuzeigen.
2.5.3.3 Innere Strukturen
Die Besonderheiten der PI in der PD Hannover ergeben sich aus Nummer 2.6.
Eine PI gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 8 ):
- a)
Leitung mit
Präventionsteam,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Personal/Aus- und Fortbildung,
Wirtschaftsverwaltung mit Werkstätten und
Innerem Dienst, sofern eingerichtet;
- b)
ZKD mit Analysestelle, Fahndung, Ständige Ermittlungsgruppe KKS sowie den folgenden FK
- FK 1 "Straftaten gegen Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit, Sexualstraftaten, Branddelikte", - FK 2 "Eigentums- und Rauschgiftdelikte", - FK 3 "Wirtschafts- und Betrugsdelikte, Vermögensermittlungen, Cybercrime", - FK 4 "Polizeilicher Staatsschutz", - FK 5 "Kriminaltechnik, Datenverarbeitungsgruppe, EDV, Kriminalakten, Kriminaldauerdienst (KDD)", sofern eingerichtet, - FK 6 "Jugendsachen", - FK 7 "Verkehr" (sofern kein Verkehrsunfalldienst [VUD] eingerichtet ist); - c)
Einsatz mit
Einsatz und Verkehr,
Allgemeine Gefahrenabwehr/Umweltschutz,
Führungs- und Einsatzmittel,
Verfügungseinheit,
Einsatz- und Streifendienst (ESD) mit einer Tatortgruppe (TOG) und integrierter örtlicher Leitstelle, sofern vorhanden,
ESD auf BAB, sofern eingerichtet,
VUD, sofern eingerichtet.
Die FK können entsprechend den Erfordernissen regionaler Kriminalitätsbrennpunkte und zur Optimierung der Bearbeitungsprozesse binnenstrukturiert werden. Die jeweilige Entscheidung trifft die PI in Abstimmung mit der PD. Entsprechende Regelungen sind dem MI/LPP zu berichten.
Mit Ausnahme der PI am Sitz einer PD ist in jeder PI eine örtliche Leitstelle als Bestandteil des ESD eingerichtet, soweit diese Aufgaben nicht durch eine Lage- und Führungszentrale oder Regionalleitstelle in der PD wahrgenommen werden.
Die Aufgabe der TOG umfasst die Erhebung des objektiven und subjektiven Tatbefundes an
Tatorten der schweren und schwersten Kriminalität,
spurenintensiven Tatorten der mittleren Kriminalität,
Tatorten, bei denen aufgrund der Begehungsweise von gewerbs- oder bandenmäßig oder überörtlich agierenden Täterinnen oder Tätern ausgegangen werden muss, und an
Tatorten, die aufgrund des Modus Operandi besondere Anforderungen an die Tatortaufnahme stellen.
Der ESD am Sitz der PI nimmt diese Aufgaben mit hierfür speziell fortgebildetem Personal in der TOG rund um die Uhr PI-weit wahr. Die PD können diese Aufgaben auch dem KDD in den PI zuweisen, die in diesem Fall im ZKD, FK 5, einzurichten sind.
Die PD können auf Ebene der PI einen VUD im Aufgabenfeld Einsatz einrichten, sofern durch diese Zentralisierung eine Steigerung der Effektivität und Effizienz bei der Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen erreicht wird. Ein FK 7 ist in diesen Fällen nicht einzurichten. Diese Aufgaben nimmt dann der VUD wahr. Die Einrichtung eines VUD ist dem MI/LPP zu berichten.
2.5.3.4 Ergänzende Regelungen
In jeder PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste der PD Hannover) ist ein Präventionsteam eingerichtet, das mit (zumindest) je einer oder einem Beschäftigten die Funktionen
der oder des Beauftragten für Jugendsachen,
der oder des Beauftragten für Kriminalprävention und
der Verkehrssicherheitsberaterin oder des Verkehrssicherheitsberaters
abdeckt.
Neben seinen Aufgaben im gesamten Zuständigkeitsbereich übernimmt der ZKD auch die Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität am Sitz der PI (mit Ausnahme der PI Braunschweig).
Soweit erforderlich, können am Sitz der PI an mehreren Standorten ESD vorgehalten werden, die jeweils von einer Leiterin oder einem Leiter geführt werden.
Die Dienstabteilungsleiterin oder der Dienstabteilungsleiter (DAL) oder die Dienstschichtleiterin oder der Dienstschichtleiter (DSL) des ESD am Sitz der PI vertritt außerhalb der Geschäftszeiten die PI und ist insofern weisungsbefugt gegenüber den zugeordneten Dienststellen. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, bestimmt die PD die Vertretungsregelung i. S. des Satzes 1. Die TOG und die örtliche Leitstelle sind Bestandteil des ESD der PI und unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht der oder des DAL oder der oder des DSL; ausgenommen sind der KDD und Leitstellen am Sitz der PD. Sofern am Sitz der PI mehrere ESD eingerichtet sind, sind die Aufgaben einem dieser ESD für den Zuständigkeitsbereich zu übertragen.
Aufgabenschwerpunkte der Verfügungseinheiten sind:
Wahrnehmung von Aufgaben der spezialisierten Verkehrsüberwachung,
Durchführung operativer Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung,
Bewältigung besonderer Einsatzlagen,
Bewältigung sonstiger Schwerpunktaufgaben nach Lagebeurteilung der PI.
2.5.4 PK
Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz wird im PK eigenständig "Rund-um-die-Uhr-Dienst" versehen. Ein PK verfügt über eine Personalstärke von mindestens 24 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (ohne angegliederte PSt).
Sofern am Sitz eines Landkreises keine PI eingerichtet ist, steht die Leiterin oder der Leiter des dortigen PK als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für den Landkreis zur Verfügung.
2.5.4.1 Sachliche Zuständigkeiten
Das PK ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im jeweiligen Dienstbezirk zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Die PK führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten PSt.
2.5.4.2 Örtliche Zuständigkeiten
Die PD legen die Zuständigkeitsbereiche der ihnen zugeordneten PK fest.
2.5.4.3 Innere Strukturen
Ein PK gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche (siehe Schaubild, Anlage 9 ):
Leitung mit Innerem Dienst;
Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) mit den Aufgabenfeldern (AF) - Aufzählung nicht abschließend -
AF 1 "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit",
AF 2 "Eigentums- und Rauschgiftdelikte",
AF 3 "Betrugsdelikte",
AF 4 "Jugendsachen",
AF 5 "Verkehr";
ESD.
2.5.4.4 Ergänzende Regelungen
Die Leiterin oder der Leiter eines PK ist verantwortlich für die Präventionsarbeit. Innerhalb des PK kann dabei je nach Aufgabenumfang Präventionsarbeit durch Angehörige des PK als Bestandteil des Hauptamtes und/oder mit Einrichtung entsprechender Dienstposten im Hauptamt wahrgenommen werden. Die Entscheidung obliegt der PD.
Die fachliche Koordination der Präventionsarbeit liegt beim Präventionsteam der PI.
Fachlich qualifiziertes Personal ist innerhalb der KED entsprechend den Erfordernissen in ausreichender Anzahl einzusetzen. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Arbeitsanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, kann für eine schwerpunktorientierte und nahtstellenarme Bearbeitung von Delikten die Zuordnung von Vorgängen unter Außerachtlassung von Aufgabenfeldgrenzen flexibel gestaltet werden. In kleineren KED kann von einer Binnenstruktur abgewichen werden.
In jedem PK ist kriminaltechnische Kompetenz vorzuhalten. Der Umfang der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Stellenanteile ist abhängig vom jeweiligen örtlichen Bedarf. Sofern erforderlich, sind gesonderte Dienstposten/Arbeitsplätze einzurichten. Die Entscheidung über die Einrichtung obliegt der PD.
Kontaktbereichsdienst ist Aufgabe der Dienststelle vor Ort. Zur Stärkung der Präsenz und Bürgernähe der Polizei Niedersachsen können die PD die Verteilung von hauptamtlichen Kontaktbereichsbeamtinnen oder Kontaktbereichsbeamten innerhalb der Polizeiinspektionen nach eigenem Ermessen vornehmen, jedoch ist in jedem Polizeikommissariat (Ausnahme: PK BAB) der Kontaktbereichsdienst vorzusehen.
2.5.5 PK BAB
Das PK BAB ist für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf den BAB zuständig, sofern nicht eine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Das PK BAB gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Leitung mit Innerem Dienst,
KED,
ESD BAB.
Der KED wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.5.6 WSPI (nur PD Oldenburg)
2.5.6.1 Sachliche Zuständigkeiten
Die WSPI bewältigt eigenständig und grundsätzlich abschließend die polizeilichen Aufgaben Prävention, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie Aufgaben der Verwaltung und Technik, sofern nicht aufgrund besonderer Regelungen bestimmte Aufgaben der PD, der ZKI, anderen Behörden oder der PA NI vorbehalten sind. Die Führung von Einsatzlagen ist durch die WSPI sicherzustellen.
Die WSPI führt die Dienst- und Fachaufsicht über die ihr zugeordneten WSPSt.
2.5.6.2 Örtliche Zuständigkeiten
Der Dienstbezirk umfasst grundsätzlich
die zugewiesenen Wasserflächen,
die Häfen, Anleger, Lade- und Löschstellen sowie
die Wasserbauten, Schleusen, Kai- und Uferanlagen.
Einzelheiten sind den Anlagen 10a und 10b zu entnehmen.
2.5.6.3 Innere Strukturen
Die WSPI gliedert sich wie folgt:
Leitung,
Koordinierungsstelle Wasserschutzpolizei (KoSt WSP), zugleich Stab WSPI,
WSP-Leitstelle sowie den
WSPSt Wilhelmshaven, Emden, Brake und Stade.
2.5.6.4 Ergänzende Regelungen
Zur Sicherstellung der erforderlichen Qualifikationen für die wasserschutzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung, zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen auf Länder-, Bundes- und internationaler Ebene, zur Gewährleistung des Vorhaltens erforderlicher Einsatzmittel nach einheitlichem Qualitätsstandard und einer Organisation, die den besonderen Herausforderungen des Einsatzraumes Wasser entspricht, ist eine KoSt WSP eingerichtet; deren Zuständigkeit erstreckt sich auch auf den Bereich WSP-Binnen.
2.5.7 PSt bzw. WSPSt
2.5.7.1 PSt
Die PSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Neben Sachbearbeitung und Kontaktbereichsdienst kann dies auch der ESD sein. Die PSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine PSt ist bei einer PI, einem PK oder einer anderen PSt anzubinden.
Eine PSt wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.5.7.2 WSPSt
Die WSPSt nehmen als Organisationsteil einer Dienststelle allgemeinpolizeiliche Aufgaben in ihrem Bereich wahr. Die WSPSt tragen zur Flächenpräsenz bei und gewährleisten Dienst entsprechend dem örtlichen Bedarf, sie müssen nicht ständig besetzt sein. Eine WSPSt ist bei einer PI anzubinden.
Eine WSPSt wird organisatorisch nicht untergliedert.
2.6 Besonderheiten bei der PD Hannover
Die PD Hannover ist im Organisationsgefüge der Landespolizei in Teilbereichen gesondert zu betrachten (siehe Schaubild, Anlage 11 ). Die besondere städtische Ausprägung erfordert die zentrale Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, die in den anderen PD dezentral bewältigt werden.
In der PD Hannover ist eine PI Besondere Dienste eingerichtet. Die PI Besondere Dienste steht ebenengleich neben den PI sowie dem ZKD der PD Hannover und gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
- a)
Leitung mit Innerem Dienst,
- b)
Zentraler Verkehrsdienst (ZVD) mit
Einsatz- und Streifendienst Bundesautobahn (ESD BAB),
VUD,
Spezialisierte Verfügungseinheit (SVE),
Kriminal- und Verkehrsermittlungsdienst (KVED),
WSPSt,
- c)
Einsatz mit
Sachgebiet Einsatz,
VE,
RuH.
Die PI Besondere Dienste mit den aufgeführten Organisationseinheiten ist im gesamten Bereich der PD Hannover zuständig.
Ferner wird die landesweite Einsatzaufgabe der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen (PASt NI/HB) am Sitz der PD Hannover im Dezernat 12 wahrgenommen.
Darüber hinaus werden weitere Aufgaben, die landesweit im Wesentlichen den PI obliegen, in der PD Hannover zentral im Stabsbereich der Direktion wahrgenommen:
Lage- und Führungszentrale - soweit nicht Regionalleitstelle -,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Aus- und Fortbildung,
Gefahrenabwehr/Umweltschutz,
Wirtschaftsverwaltung,
Führungs- und Einsatzmittel (dezentral auf Ebene der PI nur in geringem Umfang) und
technische Prävention.
In den PI (mit Ausnahme der PI Besondere Dienste) ist jeweils ein KED, wie in den PK, eingerichtet. Darüber hinaus gibt es im KED das zusätzliche AF Zentrale Ermittlungsgruppen (AF ZEG) und eine Ständige Ermittlungsgruppe KKS.
In der PD Hannover ist ein ZKD eingerichtet, in den eine ZKI integriert ist.
Der ZKD (siehe Schaubild, Anlage 12 ) ist eine Polizeidienststelle, steht ebenengleich neben den PI und gliedert sich wie folgt:
Leitung mit den zentralen Diensten, zentralen Funktionen und Analysestelle;
Fünf Kriminalfachinspektionen (KFI), die sich in FK gliedern
KFI 1 "Straftaten gegen Leben und Freiheit, Todesermittlungen, ärztliche Kunstfehler, EG Cold Case, Brand-, Sprengstoff- u. besondere Waffendelikte, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Kinder-/Jugendpornografie, Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS)",
KFI 2 "Raub, Erpressung, Bandenkriminalität, ZEG Trick, ZEG Kfz",
KFI 3 "Digitale Ermittlungs- u. Analyseeinheit, Cybercrime, Wirtschaftskriminalität (WiKri), Produkt- u. Markenpiraterie, Umwelt, strafrechtliche Nebengesetzte, Korruptions- und Amtsdelikte, Versicherungs- und Abrechnungsbetrug, Polizeiliche Gewinn- und Vermögensabschöpfung (PGV), Falschgeld",
KFI 4 "Allgemeine Schutzaufgaben, Sicherheitsüberprüfungen, Prävention, Führung Vertrauenspersonen, Staatsschutz, PMK Links/Rechts (Analyse, Ermittlungen), PMK Religiöse Ideologie/Ausländische Ideologie (Analyse, Ermittlungen)"
KFI 5 "KDD, Kriminaltechnik (KT), KT-Service, Erkennungsdienst, Personen- und Sachfahndung, Haftbefehlsammelstelle, Datenverarbeitungsgruppe, Kriminalaktenhaltung, Asservatenstelle, Zentrale Qualitätssicherung Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (ZQS PIAV)"
ZKI mit Leitung und Zentrale Dienste;
Ermittlungen mit den FK
FK Analyse,
FK 1 "OK, Schwerstkriminalität, besondere Fälle WiKri",
FK 2 "Milieustraftaten, Prostitution, Glücksspiel, Rocker/Türsteher" und
FK 3 "Handel mit Betäubungsmitteln";
Operative Maßnahmen mit
MEK und
Führung von Vertrauenspersonen.
2.7 Zusammenwirken in der Kriminalitätsbekämpfung
Die Bearbeitungszuständigkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung werden durch einen gesonderten Erlass geregelt.