DMKPJBRdErl,NI - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse-Runderlass

Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -

Bibliographie

Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übrigen Ministerien v. 1. 10. 2023 - 14-03083-02-03 -

Vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)

- VORIS 20160 -

Bezug:

  1. a)

    Bek. d. MI v. 10. 3. 2003 (Nds. MBl. S. 244)

  2. b)

    Bek. d. MI v. 30. 6. 2015 (Nds. MBl. S. 864)

  3. c)

    Gem. RdErl. v. 9. 10. 2015 (Nds. MBl. S. 1374), geändert durch RdErl. v. 1. 10. 2021 (Nds. MBl. S. 1626)

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Dachmarke1
Karriereportal des Landes Niedersachsen2
Job-Börse Niedersachsen3
Verfahren4
Weitere Nutzung5
Schlussbestimmungen6

Abschnitt 1 DMKPJBRdErl - Dachmarke

Bibliographie

Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

1.1 Zur stärkeren Sichtbarkeit gegenüber anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie mit dem Ziel eines einheitlichen Auftretens wurde eine Dachmarke für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber entwickelt. Die Dachmarke "Arbeitgeber Niedersachsen Sicher" stellt ein markenarchitektonisches Konzept zur Verfügung, dass auch der Individualisierung der Landesbehörden Raum lässt. Die Dachmarke soll daher von den Landesbehörden verwendet werden, um insbesondere die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, Wettbewerbsvorteile zu nutzen und einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen. Hinweise zur Verwendung der Dachmarke werden im Dachmarken-Guide (dachmarke.niedersachsen.de) zur Verfügung gestellt.

1.2 Ein ressortübergreifendes Marketing des Arbeitgebers Land Niedersachsen erfolgt insbesondere

  • auf Messen,

  • verschiedenen Medienkanälen sowie

  • mit weiteren internen/externen Werbemaßnahmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)

Abschnitt 2 DMKPJBRdErl - Karriereportal des Landes Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

2.1 Das Karriereportal des Landes Niedersachsen (karriere.niedersachsen.de) ist der ressortübergreifende Auftritt des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber im Internet. Dort werden grundlegende Informationen über den Arbeitgeber Land Niedersachsen und über die in der Landesverwaltung angebotenen Ausbildungsgänge, dualen Studiengänge, Stipendien, Referendariate, Praktika und sonstigen Vorbereitungsdienste vorgehalten. Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Ausbildung oder Beschäftigung beim Land Niedersachsen interessiert sind, können sich informieren sowie einen individuellen Newsletter abonnieren.

2.2 Im Karriereportal des Landes sind

  • Ausschreibungen für freie Stellen bei Landesbehörden, die öffentlich ausgeschrieben werden sollen, und

  • Ausschreibungen für die in der Landesverwaltung angebotenen Ausbildungsgänge, dualen Studiengänge, Referendariate und sonstigen Vorbereitungsdienste

zu veröffentlichen.

2.3 Soweit Informationen über freie Stellen und Ausbildungsangebote auf den Internetseiten einzelner Dienststellen oder Fachverwaltungen veröffentlicht werden, ist auf diesen Seiten eine Verlinkung zu karriere.niedersachsen.de mit der Erläuterung aufzunehmen, dass weitere Informationen über freie Stellen und Ausbildungsplatzangebote beim Land Niedersachsen im Karriereportal des Landes zu finden sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)

Abschnitt 3 DMKPJBRdErl - Job-Börse Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

3.1 Die Job-Börse Niedersachsen ist ein ressortübergreifendes Instrument des Personalmanagements in der niedersächsischen Landesverwaltung. In der Job-Börse wird der landesverwaltungsinterne Stellenmarkt im Landesintranet (intra.jobboerse.niedersachsen.de) abgebildet. Dies führt zu Transparenz für die Beschäftigten und fördert die Möglichkeiten einer Personalentwicklung durch Wahrnehmung verschiedener Aufgaben in unterschiedlichen Behörden, Verwaltungsebenen und Ressorts.

3.2 Ausschreibungen für freie und nicht nur behördenintern zu besetzenden Stellen von Dienststellen der Landesverwaltung sind in der Job-Börse zu veröffentlichen. Eine Ausnahme bilden Stellenausschreibungen mit einem Stellenanteil von weniger als 0,5 oder bei denen eine Beschränkung des Bewerberkreises auf bestimmte Haushaltskapitel erforderlich ist.

3.3 Die Job-Börse bietet einen Überblick über freie Stellen und unterstützt damit die Dienststellen bei der Wahrnehmung ihrer tarifvertraglichen Hinwirkungspflicht zur Übernahme von Auszubildenden oder bei Verlangen der Weiterbeschäftigung gemäß § 58 Abs. 2 NPersVG nach Ende der Ausbildung.

3.4 Beschäftigten des Landes Niedersachsen, die aus eigenem Wunsch an einer anderen Verwendung interessiert sind, kann die Nutzung der Job-Börse zur freiwilligen Eintragung eigener Bewerbungsprofile angeboten werden. Hierfür gelten die in der Vereinbarung zur Änderung und Neubekanntmachung der Anschlussvereinbarung nach § 81 NPersVG über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Gestaltung der Staatsmodernisierung (Anlage der Bezugsbekanntmachung zu a) getroffenen Regelungen. Die eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten auf Wunsch einen Newsletter mit einer auf ihr Bewerbungsprofil abgestimmten Auswahl von aktuell freien Stellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)

Abschnitt 4 DMKPJBRdErl - Verfahren

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Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

4.1 Die Job-Börse ist die technische Verbindungsstelle zum Karriereportal des Landes, um dort Ausschreibungen zu veröffentlichen. Die Dienststellen geben die Angebote digital über das Landesintranet oder ausnahmsweise über einen Internetzugang in die Datenbank der Job-Börse ein.

4.2 Sofern ein Landesinteresse oder Interesse der Dienststelle besteht, ist eine Weitergabe der Angebote an andere Stellenportale über die Job-Börsen-Datenbank möglich.

4.3 Für ein digitales Bewerbenden-Management können die Dienststellen über die Job-Börse im Landesintranet das Onlinebewerbungsmodul nutzen. Hierfür gelten die in der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über die Einführung eines Onlinebewerbungsmoduls (OBM) als Erweiterung des Karriereportals für die niedersächsische Landesverwaltung (Anlage der Bezugsbekanntmachung zu b) getroffenen Regelungen sowie die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO mit den obersten Landesbehörden.

4.4 Nummer 2.2 und 3.2 gilt nicht für Stellenausschreibungen

  • der Fachrichtungen Polizei und Steuerverwaltung,

  • für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,

  • für Lehrkräfte im Schuldienst,

  • für künstlerisches Personal an Staatstheatern und Hochschulen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)