Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DMKPJBRdErl - Dachmarke

Bibliographie

Titel
Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
Redaktionelle Abkürzung
DMKPJBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20160

1.1 Zur stärkeren Sichtbarkeit gegenüber anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie mit dem Ziel eines einheitlichen Auftretens wurde eine Dachmarke für das Land Niedersachsen als Arbeitgeber entwickelt. Die Dachmarke "Arbeitgeber Niedersachsen Sicher" stellt ein markenarchitektonisches Konzept zur Verfügung, dass auch der Individualisierung der Landesbehörden Raum lässt. Die Dachmarke soll daher von den Landesbehörden verwendet werden, um insbesondere die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, Wettbewerbsvorteile zu nutzen und einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen. Hinweise zur Verwendung der Dachmarke werden im Dachmarken-Guide (dachmarke.niedersachsen.de) zur Verfügung gestellt.

1.2 Ein ressortübergreifendes Marketing des Arbeitgebers Land Niedersachsen erfolgt insbesondere

  • auf Messen,

  • verschiedenen Medienkanälen sowie

  • mit weiteren internen/externen Werbemaßnahmen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)