Abschnitt 5 DMKPJBRdErl - Weitere Nutzung
Bibliographie
- Titel
- Arbeitgeber Land Niedersachsen - Dachmarke, Karriereportal und Job-Börse -
- Redaktionelle Abkürzung
- DMKPJBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20160
5.1 Der LRH, die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Landtagsverwaltung können die Möglichkeiten der Dachmarke, Job-Börse und des Karriereportals nutzen.
5.2 Das MI kann mit Zustimmung des jeweils aufsichtführenden Ressorts mit Einrichtungen, die Aufgaben des Landes Niedersachsen erfüllen, eine Vereinbarung darüber abschließen, dass diese ebenfalls die Job-Börse nutzen können.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 764)