LMÜGDBZARdErl,NI - Lebensmittelüberwachungs- und Gesundheitsdienstbehörden-Zusammenarbeitsrunderlass

Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Gem. RdErl. d. ML u. d. MS v. 8.10.2019 - 201-44051/5-2 -

Vom 8. Oktober 2019 (Nds. MBl. S. 1484)

- VORIS 78560 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zweck1
Zusammenarbeit2
Schlussbestimmungen3

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 1 LMÜGDBZARdErl - Zweck

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Die schnelle, zielgerichtete, systematische und erfolgreiche Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche beim Menschen auf der Grundlage des Lebensmittelrechts und des IfSG setzt eine enge, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen der Lebensmittelüberwachung und des Infektionsschutzes auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene voraus. Dieser Gem. RdErl. dient dem Zweck, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 2 LMÜGDBZARdErl - Zusammenarbeit

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Die für die Lebensmittelüberwachung und den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen kommunalen Behörden, das LAVES und das NLGA arbeiten zu diesem Zweck zusammen.

Zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird der gemeinsam erarbeitete Leitfaden "Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in Niedersachsen" als Arbeitshilfe vorgehalten. Die regelmäßige Aktualisierung des Leitfadens obliegt der gemeinsamen Arbeitsgruppe "Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche" des niedersächsischen Krisenmanagementhandbuchs - im Folgenden: KMH -.

Der Leitfaden soll von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden i. V. m. dem online gestützten KMH, welches auf der Homepage www.kmh.niedersachsen.de abzurufen ist, verwendet werden. Die jeweils aktuelle Version der im Anhang des Leitfadens abgedruckten Formblätter ist dem KMH zu entnehmen.

Für die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Leitfaden und die sie betreffenden Dokumentvorlagen über die Internet-Präsenz des NLGA unter http://www.apps.nlga.niedersachsen.de/oegd/intern zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten können bei Bedarf unter internet-redaktion@nlga.niedersachsen.de erfragt werden.

Übergreifende Fragen der Zusammenarbeit werden im Einzelfall zwischen dem ML und dem MS geklärt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

Abschnitt 3 LMÜGDBZARdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den für die Lebensmittelüberwachung und den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden beim Management lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Redaktionelle Abkürzung
LMÜGDBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Dieser Gem. RdErl. tritt am 24.10.2019 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 Satz 2 des RdErl. vom 6. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 541)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
den Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
das Niedersächsische Landesgesundheitsamt